Haustierhaltung

Tierarten und Bewilligungen

Ob und welche Tiere in der Mietwohnung erlaubt sind, wird grundsätzlich im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten. Es gibt jedoch einzelne Regelungen für die verschiedenen Tierarten.

Kleintiere

Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen dürfen ohne Einwilligung gehalten werden, sofern sich die Anzahl in Grenzen hält und die Tiere artgerecht gehalten werden.

Grössere Tiere und Tiere mit Störpotenzial

Zu diesen Kategorien gehören Hunde, Katzen und Papageien. Oftmals wird in diesem Fall über Lärm- und Geruchsbelästigungen geklagt und die Haltung von Hunden und Katzen hat eine stärkere Abnutzung des Mietobjektes zu Folge. Die Vermieterin bzw. der Vermieter kann die Haltung von diesen Tieren ohne Begründung verbieten. Erkundigen Sie sich vorgängig über die Haustierbewilligung. 

Vögel, Wild- und Gifttiere (z.B. Schlangen & Spinnen)

Für gewisse Tiere, die unter artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen, wird eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts gefordert. Informieren Sie sich vorab auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. 

Versicherung

Generell ist eine Haftpflichtversicherung für alle Haustierbesitzer:innen Pflicht, welche für von Haustieren verursachte Schäden aufkommt. Besonders bei Zierfischen empfiehlt es sich im Falle eines Wasserschadens, eine Versicherung abzuschliessen, die den Schaden deckt. 

Weitere Fragen und Antworten finden Sie übrigens in unseren FAQ.