Häufige Fragen
Wie können wir Ihnen helfen? Geben Sie Ihren Suchbegriff ein oder klicken Sie auf eine betreffende Kategorie.
Termine für Wohnungsbesichtigungen werden mit den Vormieter:innen vereinbart und können gegebenenfalls auch an Wochenenden stattfinden. Bei leerstehenden Wohnungen stellen Ihnen unsere Mitarbeitenden Termine unter der Woche zur Verfügung.
Die Kaution muss spätestens eine Woche vor Beginn des Mietverhältnisses vollständig einbezahlt sein. Livit empfiehlt ihren Mieter:innen die Lösungen von Firstcaution, die sowohl eine Mietkautionsversicherung als auch ein hinterlegtes Bankdepot anbietet. Bitte beachten Sie, dass ohne hinterlegte Kaution keine Schlüsselübergabe erfolgen kann. Für die fristgerechte Überweisung der Kaution sind Sie verantwortlich.
Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient der Vermieter:innenschaft als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.
Das liegt meist daran, dass der Verbrauch (Wasser, Abwasser, Heizenergie und Warmwasser) im Vergleich zur letzten Periode höher ausfällt. Auch ein Anstieg der Heiz- oder Betriebskosten (Ölpreise, Preiserhöhung Service-Abos, strenger Winter etc.) kann zu einer höheren Rechnung führen.
Bei den anteiligen Betriebskosten handelt es sich um allgemeine Kosten für beispielsweise Hauswartung, witterungsbedingte Ausgaben wie Schneeräumung oder Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser sowie der Allgemeinstrom für die Beleuchtung von Treppenhaus und Waschküche. Diese Kosten werden anteilsmässig nach einem Schlüssel auf alle Mieter:innen verteilt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Mit dem vertraglich geregelten Mietzins bezahlen Sie einen Akontobetrag an die Nebenkosten. Dieser wird von unserer Bewirtschaftung auf Grundlage früherer Nebenkostenabrechnungen bzw. Erfahrungswerten so genau wie möglich kalkuliert. Der effektive Verbrauch und die effektiven Kosten sind jedoch erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Liegt der Verbrauch höher als die einbezahlten Akontozahlungen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung. Fallen die Kosten hingegen tiefer aus, erhalten Sie eine Gutschrift.
Die Nebenkosten beinhalten Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Betriebskosten. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Zusatzkosten wie privat genutzter Strom, Internet, Serafe etc. sind nicht in den Nebenkosten enthalten. Diese müssen Sie direkt an den jeweiligen Anbieter entrichten.
Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten und gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.
Gemäss Mietrecht sind Sie verpflichtet, den Zutritt zu Ihrer Wohnung für die Wiedervermietung zu gewähren. Sie werden von uns für die Festlegung von Besichtigungsterminen kontaktiert. Dabei wird auch Ihr Einverständnis eingeholt, dass Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die Anmeldungen zur Besichtigung an Interessent:innen weitergegeben werden dürfen.
Senden Sie Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung eingeschrieben und unter Einhaltung der Kündigungsfrist an die zuständige Livit Niederlassung. Die entsprechende Adresse finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Als Stichdatum gilt bei Postsendungen der Eingang der Kündigung bei uns, nicht der Poststempel.