Häufige Fragen

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Falls Sie den Mietvertrag noch nicht unterschreiben haben, sehen Sie diesen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Sollten Sie bereits unterschreiben haben, so kann der Vertrag in der aktuellen Version leider aus technischen Gründen noch nicht angezeigt werden. Stattdessen haben wir Ihnen den/die Vertrag/Verträge per E-Mail zugestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie diese/n schon bald online einsehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Mietvertrag ist im myLivit Mieterportal ersichtlich, wo Sie elektronisch mittels «Swipe-Funktion» rechtsgültig den Vertragsbedingungen zustimmen und  den Vertrag digital unterschreiben.

Jede Liegenschaft hat einen zugeteilten Hauswart / eine zugeteilte Hauswartin, der/die sich um die Instandhaltung der dazugehörigen Anlagen kümmert. Bitte beachten Sie die Hausordnung, um Ihren Teil zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschafltiche Wohl in der Liegenschaft beizutragen

Die Reinigung der Böden wird regelmässig durch den Hauswart bzw. die Hauswartin durchgeführt. Im täglichen Gebrauch ist die Reinigung der Waschküche sowie der dort vorhandenen Geräte (Waschmaschine, Tumbler und Secomat) grundsätzlich Aufgabe der Nutzer. Mieterinnen und Mieter haben den Raum und die Gerätschaften nach Gebrauch gereinigt zu hinterlassen. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Vorbenutzer zu suchen.

Ein älteres Haushaltsgerät (Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine usw.) zu ersetzen, mag im Hinblick auf den Stromverbrauch auf den ersten Blick die richtige Lösung sein. Werden die für die Produktion der Geräte benötigten Ressourcen gegengerechnet, lohnt sich der Ersatz eines noch funktionstüchtigen Geräts jedoch meistens nicht. 

Bei einem Defekt eines Haushaltsgeräts wird abgewogen, ob eine Reparatur auf lange Sicht Sinn macht oder der Ersatz des Gerätes zielführender ist. Bei der Entscheidung werden die Art des Defekts, ökologische und ökonomische Aspekte sowie auch die Neuanschaffungskosten berücksichtigt.  

Übrigens: Auf unserer Website finden Sie wertvolle Tipps, um Energie zu sparen. Denn Energie lässt sich auch mit Geräten sparen, die schon etwas älter sind. 

Grundsätzlich ist das Anbringen einer Stecker-Solaranlage im Innenbereich des Balkons (Wand, Innenseite des Geländers) möglich. Dabei darf die Gebäudehülle nicht beschädigt werden. 

Gerne klären wir mit der Eigentümerschaft ab, ob und unter welchen Bedingungen eine Stecker-Solaranlage an der Aussenseite des Balkons der Liegenschaft gewünscht oder möglich ist, und melden uns wieder bei Ihnen.

Bitte beachten Sie bezüglich der Stecker-Solaranlage in jedem Fall das Folgende: Sie als Mieter/in sind für die Installation, die korrekte Inbetriebnahme, den Unterhalt und die Demontage sowie die allfällige Instandstellung des ursprünglichen Zustandes selbst verantwortlich und haftbar. Auch die durch die Stecker-Solaranlage entstehenden Zusatzkosten tragen Sie vollumfänglich selbst.

Aufgrund der steigenden Energiepreise gehen wir bei den Nebenkosten von einem signifikanten Kostenanstieg aus. Eine abschliessende Einschätzung zu den erwarteten Mehrkosten ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kostenentwicklungen von Gas und Erdöl nach wie vor volatil sind. 

Beachten Sie bitte, dass Ihre monatliche Akontozahlung nicht auf den aktuellen Kosten basiert. Höhere Energiepreise wirken sich für Sie somit nicht auf die Akontozahlungen aus, sondern erst bei der jährlichen Abrechnung der effektiven Nebenkosten.

Wir beobachten die aktuelle Entwicklung rund um die Energieversorgung und evaluieren unterschiedliche Optionen für Energiesparmassnahmen. Diese können je nach Standort und Zustand der Liegenschaft individuell und in Absprache mit den Eigentümern festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine konkreten Entscheidungen diesbezüglich getroffen. 

Generell setzen sich die Wohnkosten aus der Miete, den Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Hauswartung etc.) und privaten Wohnkosten (privater Strom, Internet etc.) zusammen. Die Energiekosten sind nicht Teil der Monatsmiete, sondern werden in den Nebenkosten verrechnet, d.h. Energiepreiserhöhungen schlagen sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung nieder, nicht aber in Ihrer Miete. Für Ihren Strom haben Sie ein direktes Vertragsverhältnis zum lokalem Stromanbieter. Diese Kosten fallen als private Wohnkosten separat zur Miete und den Nebenkosten an. 

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, so ist dies grundsätzlich möglich. Gerne unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Diesbezüglich haben wir Informationen bereitgestellt, die je nach aktueller Lage entsprechend aktualisiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Diesbezüglich haben wir Informationen bereitgestellt, die je nach aktueller Lage entsprechend aktualisiert werden.