Häufige Fragen
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Eine Kündigung ausserhalb der vereinbarten Fristen ist möglich, wenn Sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter stellen und der neue Mietvertrag von beiden Parteien (Livit und Nachmieter) unterzeichnet wurde.
In der Regel dauert der Prozess vom Eingang der Bewerbung bis zur Zu- oder Absage dank unserer digitalen Vorprüfung der Bewerbungen weniger als eine Arbeitswoche. Beachten Sie, dass der Prozess in Ausnahmefällen mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Als Mieter haben Sie eine Meldepflicht. Informieren Sie uns deshalb, sofern bekannt, bereits bei der Wohnungsbewerbung darüber, wie viele Personen später einziehen werden. Zieht während der Mietzeit eine Person bei Ihnen ein, informieren Sie den für Sie zuständigen Bewirtschafter resp. die Bewirtschafterin umgehend darüber.
Es existiert keine allgemeine Bestimmung, nach wie vielen Jahren Wände gestrichen werden müssen. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ansprechperson in der Bewirtschaftung. Sie gibt Ihnen gerne Auskunft darüber, wie dies je nach Ausgangslage, Abnutzung und gegebenenfalls durch Sie angebrachte Farben an den Wänden geregelt wird.
Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.
Wir führen zurzeit keine Wartelisten. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie regelmässig in unserem Mietangebot vorbeischauen und bald schon Ihre Traumwohnung finden.
Bewerben Sie sich bei uns auf eine Wohnung, werden Sie in unserem Online-Formular durch den Bewerbungsprozess geführt. Im Normalfall müssen Sie dort keine zusätzlichen Dokumente hochladen. Sollten Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, benötigen wir aber eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweises) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes.
Dank unserem digitalen Wiedervermietungsprozesses müssen Sie keinen Betreibungsregisterauszug mehr beilegen. Bei einer Wohnungsbewerbung führen wir eine automatische Bonitätsprüfung durch. Schlägt diese fehl, werden wir Sie auffordern, einen Betreibungsregisterauszug einzureichen. Da es sich um eine Momentaufnahme handelt, sollte der Auszug nicht älter als zwei bis maximal drei Monate sein.
Ja. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Da die Entstehung von Betreibungen unterschiedlich ist, prüfen wir Ihre Situation gerne.
Wir benötigen eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes. Bei der Anmeldung mit unserem digitalen Anmeldeformular werden Sie zum Upload der entsprechenden Dokumente aufgefordert.