Häufige Fragen
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Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Livit behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete.
Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
Hier gelten je nach Liegenschaft unterschiedliche Bestimmungen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.
Die Mietzinskaution wird erst dann zurückerstattet, nachdem alle anfallenden Kosten, die während der Mietdauer entstanden sind, abgerechnet wurden.
Wenn sich die Rückzahlung verzögert, sind gewisse Kosten noch unklar bzw. noch nicht abgerechnet. Dies betrifft meist Lieferantenkosten für die Behebung von Schäden, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt wurden, oder eine offene Nebenkostenabrechnung.
Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.
Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.
Gemäss Mietrecht sind Sie verpflichtet, den Zutritt zu Ihrer Wohnung für die Wiedervermietung zu gewähren. Sie werden von uns für die Festlegung eines oder mehrerer Besichtigungstermine kontaktiert. Dabei wird auch Ihr Einverständnis eingeholt, dass Ihre Telefonnummer und ggf. E-Mail Adresse für die Anmeldungen zur Besichtigung an Interessenten weitergegeben werden dürfen.
Senden Sie uns Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung eingeschrieben und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu. Als Stichdatum gilt der Eingang der Kündigung bei uns, nicht aber der Poststempel.
Generell wird jede Wohnung offiziell ausgeschrieben. Wenn Sie einen Interessenten in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, können Sie uns diesen als Nachmieter vorschlagen. Die Bewerbung wird bei uns anschliessend gemäss dem üblichen Verfahren geprüft.