Referenzzinssatz-Anpassung nötig? Kontaktieren Sie uns als Wohnungsmieter:in mit allen Anliegen via Mieterportal myLivit.
Häufige Fragen
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Bei einer allfälligen Erhöhung informieren wir Sie per Post über die Mietzinsanpassung. Die neuen Zahlungsangaben erhalten Sie rechtzeitig vor der Gültigkeitsfrist.
Ja, alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch das Senkungsbegehren unterschreiben.
Nein. Mieter:innen müssen die Senkung beim Vermieter schriftlich beantragen. Ohne Antrag bleibt die Miete unverändert.
Falls Sie den Mietvertrag noch nicht unterschreiben haben, sehen Sie diesen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Sollten Sie bereits unterschreiben haben, so kann der Vertrag in der aktuellen Version leider aus technischen Gründen noch nicht angezeigt werden. Stattdessen haben wir Ihnen Ihre Vertragsdokumente per E-Mail zugestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie diese schon bald online einsehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir empfehlen die Bedienung über das Smartphone. Am einfachsten speichern Sie die Seite als App auf Ihrem Home-Bildschirm ab. myLivit funktioniert auch via Browser auf Ihrem Laptop, Computer oder Tablet. Für eine zuverlässige Nutzung empfehlen wir Ihnen den Chrome Browser.
Ja, gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig, sobald beide Vertragsparteien zustimmen. Im Anhang Ihres Vertrages erhalten Sie die technische Aufzeichnung der Unterschriftsaktion, sodass alle Parteien nachvollziehen können, wann welche Bestandteile unterschrieben wurden.
Sollten Sie das Formular bereits eingereicht haben, ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Suchen Sie in diesem Fall das Bestätigungs-E-Mail mit dem Betreff «Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung». Antworten Sie direkt auf diese E-Mail und teilen Sie uns Ihre Änderungen mit.
Der Mietvertrag ist im Mieterportal myLivit ersichtlich, wo Sie elektronisch mittels «Swipe-Funktion» rechtsgültig den Vertragsbedingungen zustimmen und den Vertrag digital unterschreiben.
Die Teuerung wird anhand des Landesindexes für Konsumentenpreise ermittelt. Ausgangspunkt ist der im Mietvertrag oder zum Zeitpunkt der letzten Mietzinsanpassung bekannte Index. Diesem wird der neue Index gegenübergestellt.
Zu den Kostensteigerungen gehören alle Steigerungen der Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Verwaltung der Mietliegenschaft. In der Praxis werden Pauschalen verwendet.