Häufige Fragen

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In Treppenhäusern resp. vor Haustüren werden tatsächlich häufig Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug platziert. All diese Gegenstände gehören aber in die Wohnung. Der Grund dafür sind Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese verlangen, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen. Bitte melden Sie uns mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch, wenn in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus stehen.

Für sehr schwere Gegenstände muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das Maximalgewicht ist 200 kg/m2. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit vor der Anschaffung. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Tipp: Denken Sie an den Abschluss einer Versicherung, um sich z.B. beim Besitz eines Aquariums gegen Wasserschäden abzusichern.

Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Sofern bereits eine Kaution hinterlegt wurde, ist dies in Absprache mit Ihrer Ansprechperson in der Bewirtschaftung und den allfälligen Vormieter:innen möglich. Bitte melden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer künftigen Wohnadresse mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

PS: Für viele Wohnungen haben wir detaillierte Grundrisspläne, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Für den Einbau dieser Geräte benötigen Sie eine Bewilligung. Bitte nehmen Sie dazu mit der für Ihre Liegenschaft zuständigen Ansprechperson Kontakt auf. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Veränderungen an der Mietsache, wie etwa das Entfernen einer Wand oder die Installation einer Waschmaschine / eines Geschirrspülers sowie auch das Streichen der Wände sind bewilligungspflichtig. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

myLivit ist das Mieterportal der Livit. Darin können Sie Ihren Mietvertrag digital unterzeichnen, Schadenfälle einfach, zeitunabhängig und online melden sowie den Status der Bearbeitung einsehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

Sie erhalten nach der Wohnungszusage eine E-Mail mit Ihren Login-Angaben und einem Link zum Portal. Nach der Registrierung können Sie sich via mylivit.ch anmelden.

Achtung: Zurzeit sind noch nicht alle Liegenschaften bei Livit für das Mieterportal freigegeben.

Der Mietvertrag wird neu mittels «Swipe» unterschrieben. Nachdem Sie Ihren Vertrag gelesen haben, können Sie diesen unterschreiben, indem Sie den Balken mit dem Finger ganz nach rechts ziehen. Bitte warten Sie anschliessend einen kurzen Augenblick während im Hintergrund alles vorbereitet wird.

Ja, gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig, sobald beide Vertragsparteien zustimmen. Im Anhang Ihres Vertrages erhalten Sie die technische Aufzeichnung der Unterschriftsaktion, sodass alle Parteien nachvollziehen können, wann welche Bestandteile unterschrieben wurden.