Was ist der Referenzzinssatz? 

Für die Festlegung des Mietzinses gibt es in der Schweiz gesetzliche Vorgaben, an die sich Vermieter halten müssen. Auch für die Anpassung des Mietzinses – nach oben und nach unten – existieren gesetzliche Grundlagen.

Ein Kriterium für die Entwicklung der Mieten ist der hypothekarische Referenzzinssatz. Er wird von der schweizerischen Nationalbank berechnet und ist der durchschnittliche Zinssatz aller Hypothekarforderungen in der Schweiz – auf ¼ % gerundet. Eine gute Erklärung zum Referenzzinssatz findet sich im Erklärvideo des Bundsamtes für Wohnungswesen (rechts).

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen BWO 

Warum ist der Mietzins an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt? 

Die Liegenschaften müssen von den Eigentümern einerseits finanziert werden können, andererseits haben sie die Aufgabe, Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden. Handelt es sich bei den Eigentümern um Pensionskassen, kommt als zusätzliche Aufgabe die Sicherung der Pensionen hinzu. 

Steigen nun die Zinsen für Hypotheken und damit die Kosten für den Eigentümer, so können diese die Kosten an die Mieter:innen weitergeben. Dabei ist es die Aufgabe der Vermieter, aktiv zu werden, wenn sie die Mietzinse anpassen möchten. Gleichermassen ist es an den Mietern, eine Mietzinsreduktion zu beantragen, wenn der Referenzzinssatz sinkt.

Wie hat sich der Referenzzinssatz bisher entwickelt?

Seit der Einführung des Referenzzinssatzes im Jahr 2008 ist er bis März 2023 kontinuierlich gesunken. Per 1. Juni 2023 ist er erstmals gestiegen - von 1.25% auf 1.5%. Per 1. Dezember 2023 stieg der Referenzzinssatz erneut von 1.5 auf 1.75%.

Weitere Fragen zum Thema Referenzzinssatz beantworten wir Ihnen in unserem FAQ.

Was heisst es für mich als Mieter, wenn der Referenzzinssatz steigt?

Die Eigentümer der Liegenschaften haben bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, die Miete nach oben anzupassen. 

Ob sich Ihre Miete dann erhöht und um welchen Betrag hängt einerseits vom Entscheid der Eigentümerschaft ab, andererseits vom Referenzzinssatz, auf dem ihr aktuelles Mietverhältnis basiert. 

Beispiel 1:

Sie haben Ihren Mietvertrag am 1.6.2020 unterschrieben.
Damals lag der Referenzzinssatz bei 1.25 %.

 

Der Vermieter hat die Möglichkeit, Ihre Miete anzupassen.

Beispiel 2:

Sie haben Ihren Mietvertrag am 1.2.2017 unterschrieben.
Damals lag der Referenzzinssatz bei 1.75 %.
Als der Referenzzinssatz auf 1.25% gesunken ist, haben Sie nicht um eine Mietzinsreduktion ersucht.

 

Der Vermieter hat nicht die Möglichkeit, Ihre Miete aufgrund des Referenzzinssatzes* anzupassen.

* Die Teuerung oder Kostensteigerungen können jedoch zu einer Anpassung führen.

Beispiel 3:

Sie haben Ihren Mietvertrag am 1.2.2017 unterschrieben.
Damals lag der Referenzzinssatz bei 1.75 %.
Als der Referenzzinssatz auf 1.25% gesunken ist, haben Sie um eine Mietzinsreduktion ersucht.

 

Der Vermieter hat die Möglichkeit, Ihre Miete anzupassen.

Haben Sie Fragen?  Kontaktieren Sie uns:

Anrede