Häufige Fragen

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Während der Geschäftszeiten von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:00 Uhr ist der Ihnen zugeteilte Bewirtschafter bzw. die Ihnen zugeteilte Bewirtschafterin zu kontaktieren. Ausserhalb der Geschäftszeiten kontaktieren Sie uns bitte unter der Notfallnummer. Die Kontaktinformationen finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich Ihrer Liegenschaft.

Alle freien Parkplätze finden Sie auf unserer Website. Haben Sie einen Parkplatz gefunden, auf den Sie sich gerne bewerben möchten? Füllen Sie einfach das Online-Formular aus. Ihre Bewerbung wird anschliessend so schnell wie möglich geprüft.

Das Glasfasernetz ist noch nicht in allen Liegenschaften verfügbar. Die Glasfasersteckdose finden Sie üblicherweise im Wohnzimmer neben der TV-Buchse in der Nähe eines Stromanschlusses. Halten Sie Ausschau nach der OTO Nummer, die Sie Ihrem Telekomanbieter angeben müssen. Diese Nummer ist individuell auf Ihre Wohnung zugeteilt und auf der Steckdose oder im Sicherungskasten zu finden.

Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Livit behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete.

Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass  Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Hier gelten je nach Liegenschaft unterschiedliche Bestimmungen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.

In der Regel dauert der Prozess vom Eingang der Bewerbung bis zur Zu- oder Absage dank unserer digitalen Vorprüfung der Bewerbungen weniger als eine Arbeitswoche. Beachten Sie, dass der Prozess in Ausnahmefällen mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Als Mieter haben Sie eine Meldepflicht. Informieren Sie uns deshalb, sofern bekannt, bereits bei der Wohnungsbewerbung darüber, wie viele Personen später einziehen werden. Zieht während der Mietzeit eine Person bei Ihnen ein, informieren Sie den für Sie zuständigen Bewirtschafter resp. die Bewirtschafterin umgehend darüber.

Es existiert keine allgemeine Bestimmung, nach wie vielen Jahren Wände gestrichen werden müssen. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ansprechperson in der Bewirtschaftung. Sie gibt Ihnen gerne Auskunft darüber, wie dies je nach Ausgangslage, Abnutzung und gegebenenfalls durch Sie angebrachte Farben an den Wänden geregelt wird.