Häufige Fragen

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Konventionelle Photovoltaikanlagen schalten sich ab, wenn sie vom Netz getrennt werden und können damit keine Energie mehr erzeugen. Das ist auch bei den durch uns realisierten Anlagen der Fall. Bei einem Stromausfall besteht demnach keine Versorgungssicherheit.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

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Nicht jede Liegenschaft verfügt über eigene Schutzräume. Der Bau sowie die Zuweisung von Schutzräumen ist kantonal geregelt. Im Bedarfsfall wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume von der regionalen Zivilschutzorganisation Ihrer Wohngemeinde vorgenomme

Genauere Informationen und das Kontaktformular für Ihren Antrag finden Sie auf der Seite E-Mobility bei Ihnen zuhause

Bitte melden Sie uns jegliche Feuchtigkeitsschäden sofort mit Angabe Ihrer Wohnadresse via Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage für die Nachbestellung mit Angabe Ihrer Wohnadresse mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

In Treppenhäusern resp. vor Haustüren werden tatsächlich häufig Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug platziert. All diese Gegenstände gehören aber in die Wohnung. Der Grund dafür sind Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese verlangen, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen. Bitte melden Sie uns mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch, wenn in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus stehen.

Für sehr schwere Gegenstände muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das Maximalgewicht ist 200 kg/m2. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit vor der Anschaffung. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Tipp: Denken Sie an den Abschluss einer Versicherung, um sich z.B. beim Besitz eines Aquariums gegen Wasserschäden abzusichern.

Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.