Häufige Fragen

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Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

Wir führen zurzeit keine Wartelisten. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie regelmässig in unserem Mietangebot vorbeischauen und bald schon Ihre Traumwohnung finden.

Bewerben Sie sich bei uns auf eine Wohnung, werden Sie in unserem Online-Formular durch den Bewerbungsprozess geführt. Im Normalfall müssen Sie dort keine zusätzlichen Dokumente hochladen. Sollten Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, benötigen wir aber eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweises) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes.

Dank unserem digitalen Wiedervermietungsprozesses müssen Sie keinen Betreibungsregisterauszug mehr beilegen. Bei einer Wohnungsbewerbung führen wir eine automatische Bonitätsprüfung durch. Schlägt diese fehl, werden wir Sie auffordern, einen Betreibungsregisterauszug einzureichen. Da es sich um eine Momentaufnahme handelt, sollte der Auszug nicht älter als zwei bis maximal drei Monate sein.

Ja. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Da die Entstehung von Betreibungen unterschiedlich ist, prüfen wir Ihre Situation gerne.

Wir benötigen eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes. Bei der Anmeldung mit unserem digitalen Anmeldeformular werden Sie zum Upload der entsprechenden Dokumente aufgefordert.

Durchaus. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Beachten Sie folgendes: Für eine Wohnungsvergabe muss ein Einkommen oder ein Solidarhafter mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche.

 

Tipp: Informieren Sie sich über die von der ETH und Hochschulen angebotenen Studentenwohnheime.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen. Durch eine Besichtigung vor Ort können Sie sich ein umfassendes Bild von der Wohnung, der Liegenschaft und der Umgebung machen.

Ein älteres Haushaltsgerät (Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine usw.) zu ersetzen, mag im Hinblick auf den Stromverbrauch auf den ersten Blick die richtige Lösung sein. Werden die für die Produktion der Geräte benötigten Ressourcen gegengerechnet, lohnt sich der Ersatz eines noch funktionstüchtigen Geräts jedoch meistens nicht. 

Bei einem Defekt eines Haushaltsgeräts wird abgewogen, ob eine Reparatur auf lange Sicht Sinn macht oder der Ersatz des Gerätes zielführender ist. Bei der Entscheidung werden die Art des Defekts, ökologische und ökonomische Aspekte sowie auch die Neuanschaffungskosten berücksichtigt.  

Übrigens: Auf unserer Website finden Sie wertvolle Tipps, um Energie zu sparen. Denn Energie lässt sich auch mit Geräten sparen, die schon etwas älter sind. 

Grundsätzlich ist das Anbringen einer Stecker-Solaranlage im Innenbereich des Balkons (Wand, Innenseite des Geländers) möglich. Dabei darf die Gebäudehülle nicht beschädigt werden. 

Gerne klären wir mit der Eigentümerschaft ab, ob und unter welchen Bedingungen eine Stecker-Solaranlage an der Aussenseite des Balkons der Liegenschaft gewünscht oder möglich ist, und melden uns wieder bei Ihnen.

Bitte beachten Sie bezüglich der Stecker-Solaranlage in jedem Fall das Folgende: Sie als Mieter/in sind für die Installation, die korrekte Inbetriebnahme, den Unterhalt und die Demontage sowie die allfällige Instandstellung des ursprünglichen Zustandes selbst verantwortlich und haftbar. Auch die durch die Stecker-Solaranlage entstehenden Zusatzkosten tragen Sie vollumfänglich selbst.