Häufige Fragen

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Wenn Sie bei einem (lokalen) Provider einen eignen TV-/Intenet-Vertrag abgeschlossen haben,  können Sie die Streichung der Gebühren für den TV-Kabelanschluss durch eine Plombierung bei der Livit AG beantragen. Wird diese nicht beantragt und der Anschluss nicht plombiert, fällt eine Grundgebühr an, die in den Nebenkosten aufgeführt ist. 

Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss. 

Möchten Sie Ihren Kabelanschluss plombieren lassen? Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Weist Ihre Nebenkostenabrechnung ein Guthaben auf, wird Ihnen das Guthaben nach Ablauf der 30-tägigen Einspruchsfrist innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Falls Ihre Zahlungsverbindung auf der Nebenkostenabrechnung (letzte Seite unten) nicht mehr aktuell ist, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontoangaben mittels Kontaktformular oder E-Mail an service@livit.ch mit.

Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:

  • Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
  • Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
  • Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
  • Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
  • Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
  • Ölen von Scharnieren

Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.

myLivit ist das Mieterportal der Livit. Darin können Sie Ihren Mietvertrag digital unterzeichnen, Schadenfälle einfach, zeitunabhängig und online melden sowie den Status der Bearbeitung einsehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

Sie erhalten nach der Wohnungszusage eine E-Mail mit Ihren Login-Angaben und einem Link zum Portal. Nach der Registrierung können Sie sich via mylivit.ch anmelden.

Achtung: Zurzeit sind noch nicht alle Liegenschaften bei Livit für das Mieterportal freigegeben.

Der Mietvertrag wird neu mittels «Swipe» unterschrieben. Nachdem Sie Ihren Vertrag gelesen haben, können Sie diesen unterschreiben, indem Sie den Balken mit dem Finger ganz nach rechts ziehen. Bitte warten Sie anschliessend einen kurzen Augenblick während im Hintergrund alles vorbereitet wird.

Einen detaillierten Einblick in die Nebenkostenabrechnung inkl. aller Dokumente und Belege geben wir Ihnen gerne vor Ort in der für Ihre Liegenschaft zuständigen Livit Niederlassung. Für eine entsprechende Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte unter service@livit.ch.

Ja, gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig, sobald beide Vertragsparteien zustimmen. Im Anhang Ihres Vertrages erhalten Sie die technische Aufzeichnung der Unterschriftsaktion, sodass alle Parteien nachvollziehen können, wann welche Bestandteile unterschrieben wurden.

Wir empfehlen die Bedienung über das Smartphone. Am einfachsten speichern Sie die Seite als App auf Ihrem Home-Bildschirm ab – so können Sie myLivit als vollumfängliche App nutzen. myLivit funktioniert auch  auf Ihrem Laptop, Computer oder Tablet ist ebenfalls möglich. Für eine zuverlässige Nutzung empfehlen wir Ihnen den Chrome Browser.

Falls Sie den Mietvertrag noch nicht unterschreiben haben, sehen Sie diesen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Sollten Sie bereits unterschreiben haben, so kann der Vertrag in der aktuellen Version leider aus technischen Gründen noch nicht angezeigt werden. Stattdessen haben wir Ihnen den/die Vertrag/Verträge per E-Mail zugestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie diese/n schon bald online einsehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.