Häufige Fragen

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Die Mietzinskaution wird erst dann zurückerstattet, nachdem alle anfallenden Kosten, die während der Mietdauer entstanden sind, abgerechnet wurden.

Wenn sich die Rückzahlung verzögert, sind gewisse Kosten noch unklar bzw. noch nicht abgerechnet. Dies betrifft meist Lieferantenkosten für die Behebung von Schäden, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt wurden, oder eine offene Nebenkostenabrechnung.

Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.

Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.

myLivit ist das Mieterportal der Livit. Darin können Sie Ihren Mietvertrag digital unterzeichnen, Schadenfälle einfach, zeitunabhängig und online melden sowie den Status der Bearbeitung einsehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

Sie erhalten nach der Wohnungszusage eine E-Mail mit Ihren Login-Angaben und einem Link zum Portal. Nach der Registrierung können Sie sich via mylivit.ch anmelden.

Achtung: Zurzeit sind noch nicht alle Liegenschaften bei Livit für das Mieterportal freigegeben.

Der Mietvertrag wird neu mittels «Swipe» unterschrieben. Nachdem Sie Ihren Vertrag gelesen haben, können Sie diesen unterschreiben, indem Sie den Balken mit dem Finger ganz nach rechts ziehen. Bitte warten Sie anschliessend einen kurzen Augenblick während im Hintergrund alles vorbereitet wird.

Ja, gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig, sobald beide Vertragsparteien zustimmen. Im Anhang Ihres Vertrages erhalten Sie die technische Aufzeichnung der Unterschriftsaktion, sodass alle Parteien nachvollziehen können, wann welche Bestandteile unterschrieben wurden.

Wir empfehlen die Bedienung über das Smartphone. Am einfachsten speichern Sie die Seite als App auf Ihrem Home-Bildschirm ab – so können Sie myLivit als vollumfängliche App nutzen. myLivit funktioniert auch  auf Ihrem Laptop, Computer oder Tablet ist ebenfalls möglich. Für eine zuverlässige Nutzung empfehlen wir Ihnen den Chrome Browser.

Falls Sie den Mietvertrag noch nicht unterschreiben haben, sehen Sie diesen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Sollten Sie bereits unterschreiben haben, so kann der Vertrag in der aktuellen Version leider aus technischen Gründen noch nicht angezeigt werden. Stattdessen haben wir Ihnen den/die Vertrag/Verträge per E-Mail zugestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie diese/n schon bald online einsehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Mietvertrag ist im myLivit Mieterportal ersichtlich, wo Sie elektronisch mittels «Swipe-Funktion» rechtsgültig den Vertragsbedingungen zustimmen und  den Vertrag digital unterschreiben.