Häufige Fragen

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Alle freien Parkplätze finden Sie auf unserer Website. Haben Sie einen Parkplatz gefunden, auf den Sie sich gerne bewerben möchten? Füllen Sie einfach das Online-Formular aus. Ihre Bewerbung wird anschliessend so schnell wie möglich geprüft.

Das Glasfasernetz ist noch nicht in allen Liegenschaften verfügbar. Die Glasfasersteckdose finden Sie üblicherweise im Wohnzimmer neben der TV-Buchse in der Nähe eines Stromanschlusses. Halten Sie Ausschau nach der OTO Nummer, die Sie Ihrem Telekomanbieter angeben müssen. Diese Nummer ist individuell auf Ihre Wohnung zugeteilt und auf der Steckdose oder im Sicherungskasten zu finden.

Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Livit behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete.

Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass  Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Hier gelten je nach Liegenschaft unterschiedliche Bestimmungen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.

Die Mietzinskaution wird erst dann zurückerstattet, nachdem alle anfallenden Kosten, die während der Mietdauer entstanden sind, abgerechnet wurden.

Wenn sich die Rückzahlung verzögert, sind gewisse Kosten noch unklar bzw. noch nicht abgerechnet. Dies betrifft meist Lieferantenkosten für die Behebung von Schäden, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt wurden, oder eine offene Nebenkostenabrechnung.

Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.

Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.

Die Wohnungsabgabe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses bis am Folgetag um 12:00 Uhr stattgefunden haben. Datum und Uhrzeit werden mit dem Vor- und Nachmieter bestimmt.

Bei der Rückgabe ist die Wohnung möglichst im gleichen Zustand wie bei der Übergabe und vollständig gereinigt zu übergeben. Allfällige Änderungen an der Mietsache (z.B. gestrichene Wände) müssen in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Reinigung vor der Wohnungsabgabe.