Häufige Fragen

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Eine Kündigung ausserhalb der vereinbarten Fristen ist möglich, wenn Sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter stellen und der neue Mietvertrag von beiden Parteien (Livit und Nachmieter) unterzeichnet wurde.

Die Wohnungsabgabe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses bis am Folgetag um 12:00 Uhr stattgefunden haben. Datum und Uhrzeit werden mit dem Vor- und Nachmieter bestimmt.

Bei der Rückgabe ist die Wohnung möglichst im gleichen Zustand wie bei der Übergabe und vollständig gereinigt zu übergeben. Allfällige Änderungen an der Mietsache (z.B. gestrichene Wände) müssen in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Reinigung vor der Wohnungsabgabe.

Jede Liegenschaft hat einen zugeteilten Hauswart / eine zugeteilte Hauswartin, der/die sich um die Instandhaltung der dazugehörigen Anlagen kümmert. Bitte beachten Sie die Hausordnung, um Ihren Teil zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschafltiche Wohl in der Liegenschaft beizutragen

Die Reinigung der Böden wird regelmässig durch den Hauswart bzw. die Hauswartin durchgeführt. Im täglichen Gebrauch ist die Reinigung der Waschküche sowie der dort vorhandenen Geräte (Waschmaschine, Tumbler und Secomat) grundsätzlich Aufgabe der Nutzer. Mieterinnen und Mieter haben den Raum und die Gerätschaften nach Gebrauch gereinigt zu hinterlassen. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Vorbenutzer zu suchen.

Nicht jede Liegenschaft verfügt über eigene Schutzräume. Der Bau sowie die Zuweisung von Schutzräumen ist kantonal geregelt. Im Bedarfsfall wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume von der regionalen Zivilschutzorganisation Ihrer Wohngemeinde vorgenomme

Genauere Informationen und das Kontaktformular für Ihren Antrag finden Sie auf der Seite E-Mobility bei Ihnen zuhause

Bitte melden Sie uns jegliche Feuchtigkeitsschäden sofort mit Angabe Ihrer Wohnadresse via Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage für die Nachbestellung mit Angabe Ihrer Wohnadresse mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

In Treppenhäusern resp. vor Haustüren werden tatsächlich häufig Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug platziert. All diese Gegenstände gehören aber in die Wohnung. Der Grund dafür sind Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese verlangen, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen. Bitte melden Sie uns mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch, wenn in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus stehen.

Für sehr schwere Gegenstände muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das Maximalgewicht ist 200 kg/m2. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit vor der Anschaffung. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Tipp: Denken Sie an den Abschluss einer Versicherung, um sich z.B. beim Besitz eines Aquariums gegen Wasserschäden abzusichern.