Häufige Fragen

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Für den Einbau dieser Geräte benötigen Sie eine Bewilligung. Bitte nehmen Sie dazu mit der für Ihre Liegenschaft zuständigen Ansprechperson Kontakt auf. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Veränderungen an der Mietsache, wie etwa das Entfernen einer Wand oder die Installation einer Waschmaschine / eines Geschirrspülers sowie auch das Streichen der Wände sind bewilligungspflichtig. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.