Häufige Fragen

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Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.

Jede Liegenschaft hat einen zugeteilten Hauswart / eine zugeteilte Hauswartin, der/die sich um die Instandhaltung der dazugehörigen Anlagen kümmert. Bitte beachten Sie die Hausordnung, um Ihren Teil zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschafltiche Wohl in der Liegenschaft beizutragen

Die Reinigung der Böden wird regelmässig durch den Hauswart bzw. die Hauswartin durchgeführt. Im täglichen Gebrauch ist die Reinigung der Waschküche sowie der dort vorhandenen Geräte (Waschmaschine, Tumbler und Secomat) grundsätzlich Aufgabe der Nutzer. Mieterinnen und Mieter haben den Raum und die Gerätschaften nach Gebrauch gereinigt zu hinterlassen. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Vorbenutzer zu suchen.

Genauere Informationen und das Kontaktformular für Ihren Antrag finden Sie auf der Seite E-Mobility bei Ihnen zuhause

Bitte melden Sie uns jegliche Feuchtigkeitsschäden sofort mit Angabe Ihrer Wohnadresse via Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage für die Nachbestellung mit Angabe Ihrer Wohnadresse mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

In Treppenhäusern resp. vor Haustüren werden tatsächlich häufig Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug platziert. All diese Gegenstände gehören aber in die Wohnung. Der Grund dafür sind Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese verlangen, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen. Bitte melden Sie uns mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch, wenn in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus stehen.

Für sehr schwere Gegenstände muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das Maximalgewicht ist 200 kg/m2. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit vor der Anschaffung. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Tipp: Denken Sie an den Abschluss einer Versicherung, um sich z.B. beim Besitz eines Aquariums gegen Wasserschäden abzusichern.

Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Für den Einbau dieser Geräte benötigen Sie eine Bewilligung. Bitte nehmen Sie dazu mit der für Ihre Liegenschaft zuständigen Ansprechperson Kontakt auf. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.