Häufige Fragen

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Eine private Unterbringung ist grundsätzlich freiwillig und daher ohne Vergütung. Für spezifische Fälle resp. Abklärungen wenden Sie sich bitte an die kantonale Behörde.

Die Wohnungsabgabe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses bis am Folgetag um 12:00 Uhr stattgefunden haben. Datum und Uhrzeit werden mit dem Vor- und Nachmieter bestimmt.

Bei der Rückgabe ist die Wohnung möglichst im gleichen Zustand wie bei der Übergabe und vollständig gereinigt zu übergeben. Allfällige Änderungen an der Mietsache (z.B. gestrichene Wände) müssen in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Reinigung vor der Wohnungsabgabe.

Nicht jede Liegenschaft verfügt über eigene Schutzräume. Der Bau sowie die Zuweisung von Schutzräumen ist kantonal geregelt. Im Bedarfsfall wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume von der regionalen Zivilschutzorganisation Ihrer Wohngemeinde vorgenomme

Nach dem Einzug in eine Neubauwohnung können Sie uns Mängel innert 14  Tagen schriftlich melden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist im laufenden Mietverhältnis Mängel oder Schäden entdecken, melden Sie uns diese bitte immer umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Für eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Mangels oder Schadens gibt das schweizerische Mietrecht den Rahmen vor. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch mit dem Zeitpunkt beginnt, ab welchem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. Melden Sie uns Mängel und Schäden also umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Sobald Sie Schäden entdecken, müssen Sie uns diese melden. Insbesondere Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Bitte nehmen Sie mit Ihrer Ansprechperson bei Livit Kontakt auf. Reichen Sie dazu die Schadensmeldung am besten via Kontaktformular oder unter service@livit.ch ein.

Kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Ihr Auftrag wird danach an die Hauswartung oder entsprechenden Lieferanten erteilt.

Bitte informieren Sie uns via Kontaktformular oder per E-Mail unter service@livit.ch mit der Angabe Ihrer Wohnadresse im Betreff.

Je nach Fall muss nur der Schlüssel oder die ganze Schliessanlage ausgetauscht werden. Daher können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung, um die allfällige Kostenübernahme abzuklären.

Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:

  • Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
  • Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
  • Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
  • Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
  • Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
  • Ölen von Scharnieren

Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.