Häufige Fragen

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Der freiwillige Verzicht auf die Nutzung von zur Verfügung gestellter Infrastruktur wie Lift, Kinderspielplätze etc. befreit nicht von der Zahlungspflicht. In solchen Fällen gilt das Solidaritätsprinzip.

Preisschwankungen an den Rohstoffmärkten sowie in den Dienstleistungs- und Industriesektoren sind jedes Jahr möglich. Gründe dafür können sein: Witterung, Anpassung von Preisen seitens der Handwerker, Erhöhung der Gebühren und Abgaben usw. 

Generell setzen sich die Wohnkosten aus der Miete, den Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Hauswartung etc.) und privaten Aufwendungen (privater Strom, Internet etc.) zusammen. Die Energiekosten für Heizung und allgemeinen Strom werden in den Nebenkosten verrechnet und sind nicht Teil der Miete. Dasselbe gilt für Preiserhöhrungen in diesem Bereich. Für Ihren Strom haben Sie ein direktes Vertragsverhältnis mit dem lokalen Stromanbieter. Diese Kosten fallen als private Wohnkosten separat neben der Miete sowie Nebenkosten an.

Im Hinblick auf die steigenden Kosten empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Energiesituation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, so ist dies grundsätzlich möglich. Die Erhöhung der Akontozahlung muss zwingend schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Erhöhung der Nebenkosten und senden Sie es unterzeichnet an service@livit.ch

Gerne unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Beachten Sie jedoch, dass die Einschätzung durch unsere Mitarbeitenden nicht verbindlich ist, da die weitere Entwicklung der Energiepreise  nur grob geschätzt werden kann und schwer vorhersehbar ist.

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Die Erhöhung der Akontozahlung muss zwingend schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Erhöhung der Nebenkosten und senden Sie es unterzeichnet an service@livit.ch.

Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages.  Beachten Sie jedoch, dass die Einschätzung durch unsere Mitarbeitenden nicht verbindlich ist, da die weitere Entwicklung der Energiepreise  nur grob geschätzt werden kann und schwer vorhersehbar ist.

Das liegt meist daran, dass der Verbrauch (Wasser, Abwasser, Heizenergie und Warmwasser) im Vergleich zur letzten Periode höher ausfällt. Auch ein Anstieg der Heiz- oder Betriebskosten (Ölpreise, Preiserhöhung Service-Abos, strenger Winter o.ä.) kann zu einer höheren Rechnung führen.

Möchten Sie aufgrund der aktuellen Energielage Ihre Akontozahlungen erhöhen, bitten wir Sie uns dies schriftlich unter service@livit.ch mitzuteilen. Haben Sie sich bereits Gedanken über die Höhe des Betrages gemacht, können Sie uns Ihren Vorschlag gerne zusenden. Nutzen Sie dazu unser Formular zur freiwilligen Anpassung des monatlichen Nebenkosten-Akontobetrags

Bei individuell abgerechneten Verbräuchen von Heizung und Wasser können die Nebenkosten von identischen Wohnungen aufgrund des Nutzerverhaltens unterschiedlich ausfallen. Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr Nachbar wahrscheinlich einen anderen monatlichen Akontobetrag bezahlt als Sie, weshalb sich eine Nachzahlung von Nebenkosten bzw. eine Gutschrift unterscheiden kann.

Sowohl Ihr Ein- als auch Auszug wird bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Es werden Ihnen lediglich die effektiven Monate der Mietdauer verrechnet. Die geltende Abrechnungsperiode ist auf Ihrer Nebenkostenabrechnung im Rechnungskopf direkt neben der Objektbezeichnung aufgeführt. 

Nach dem Einzug in eine Neubauwohnung können Sie uns Mängel innert 14  Tagen schriftlich melden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist im laufenden Mietverhältnis Mängel oder Schäden entdecken, melden Sie uns diese bitte immer umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Für eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Mangels oder Schadens gibt das schweizerische Mietrecht den Rahmen vor. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch mit dem Zeitpunkt beginnt, ab welchem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. Melden Sie uns Mängel und Schäden also umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.