Häufige Fragen

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Eine allfällige Anpassung des Mietzinses ist durch den Gesetzgeber reguliert und kann daher nur erfolgen, wenn die Vorgaben erfüllt sind. Da die Mietverträge der Mietparteien auf verschiedenen Konditionen basieren (z.B. Referenzzinssatz), variiert auch die Möglichkeit und die Höhe einer Anpassung. 
Sind beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen vereinbart, kann es zudem zu unterschiedlichen Daten bei einer Mietzinsanpassung kommen.

Die Teuerung wird anhand des Landesindexes für Konsumentenpreise ermittelt. Ausgangspunkt ist der im Mietvertrag oder zum Zeitpunkt der letzten Mietzinsanpassung bekannte Index. Diesem wird der neue Index gegenübergestellt.

Zu den Kostensteigerungen gehören alle Steigerungen der Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Verwaltung der Mietliegenschaft. In der Praxis werden Pauschalen verwendet.

Nein, diese kann aufgrund der Berechnungsgrundlagen variieren.

Nach dem Einzug in eine Neubauwohnung können Sie uns Mängel innert 14  Tagen schriftlich melden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist im laufenden Mietverhältnis Mängel oder Schäden entdecken, melden Sie uns diese bitte immer umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Für eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Mangels oder Schadens gibt das schweizerische Mietrecht den Rahmen vor. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch mit dem Zeitpunkt beginnt, ab welchem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. Melden Sie uns Mängel und Schäden also umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Sobald Sie Schäden entdecken, müssen Sie uns diese melden. Insbesondere Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Bitte nehmen Sie mit Ihrer Ansprechperson bei Livit Kontakt auf. Reichen Sie dazu die Schadensmeldung am besten via Kontaktformular oder unter service@livit.ch ein.

Kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Ihr Auftrag wird danach an die Hauswartung oder entsprechenden Lieferanten erteilt.

Bitte informieren Sie uns via Kontaktformular oder per E-Mail unter service@livit.ch mit der Angabe Ihrer Wohnadresse im Betreff.

Je nach Fall muss nur der Schlüssel oder die ganze Schliessanlage ausgetauscht werden. Daher können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung, um die allfällige Kostenübernahme abzuklären.

Auf der letzten Seite Ihrer Nebenkosten-Abrechnung finden Sie die hinterlegte Bankverbindung. Bitte prüfen Sie diese und melden Sie uns allfällige Änderungen mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.