Häufige Fragen

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Die meisten Heizungen gehen automatisch in Betrieb, wenn die Aussentemperatur kalt wird, oder werden sobald benötigt manuell eingeschaltet. Dieser Prozess wird im Moment nicht beeinflusst oder verzögert und läuft gleich ab wie in den vergangenen Jahren. 

Allfällige Anpassungen der Raumtemperatur zu einem späteren Zeitpunkt können wir nicht ausschliessen. Diesbezüglich richten wir uns grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundes.

Wir können zwar die steigenden Energiepreise nicht beeinflussen, jedoch haben wir verschiedene Möglichkeiten, unseren Energiekonsum zu reduzieren. Damit sparen wir einerseits Kosten ein, andererseits leisten wir einen Beitrag, um eine Mangellage abzuwenden.

Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Um eine Mangellage abzuwenden, ist es in erster Linie wichtig, den Energiekonsum zu reduzieren. Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Bei Photovoltaikanlagen ist es sinnvoll, möglichst viel Solarstrom vom Dach zu nutzen und so die Nutzung des schweizerischen Stromnetzes zu reduzieren. Die Stromproduktion vom Dach ist in der Regel um die Mittagszeit am grössten, hängt aber auch von der Jahreszeit und vom Wetter ab. Bei sonnigem Wetter kann mehr Solarstrom und bei bewölktem, regnerischem Wetter weniger produziert werden. Die Haushaltsgeräte sollten also um die Mittagszeit (ca. zwischen 10 und 15 Uhr) und insbesondere bei Sonnenschein verwendet werden.

Konventionelle Photovoltaikanlagen schalten sich ab, wenn sie vom Netz getrennt werden und können damit keine Energie mehr erzeugen. Das ist auch bei den durch uns realisierten Anlagen der Fall. Bei einem Stromausfall besteht demnach keine Versorgungssicherheit.

Mit dem vertraglich geregelten Mietzins bezahlen Sie einen Akontobetrag an die Nebenkosten. Dieser wird von unserer Bewirtschaftung auf Grundlage früherer Nebenkostenabrechnungen bzw. Erfahrungswerten so genau wie möglich kalkuliert. Der effektive Verbrauch bzw. die effektiven Kosten sind jedoch erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Liegt der Verbrauch höher, als die einbezahlten Akontozahlungen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung. Fallen die Kosten hingegen tiefer aus, erhalten Sie eine Gutschrift. 

Bei den anteiligen Betriebskosten handelt es sich um allgemeine Kosten für beispielsweise Hauswartung, witterungsbedingte Ausgaben wie Schneeräumung oder Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser sowie der Allgemeinstrom für die Beleuchtung von Treppenhaus und Waschküche. Diese Kosten werden anteilsmässig nach einem Schlüssel auf alle Mieter verteilt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. 

Die Nebenkosten beinhalten Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Betriebskosten. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Zusatzkosten wie privat genutzter Strom, Internet, SERAFE usw. sind nicht in den Nebenkosten enthalten. Diese müssen direkt an den jeweiligen Anbieter gezahlt werden.

Aufgrund der steigenden Energiepreise gehen wir bei den Nebenkosten von einem signifikanten Kostenanstieg aus. Eine abschliessende Einschätzung zu den erwarteten Mehrkosten ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kostenentwicklungen von Gas und Erdöl nach wie vor volatil sind. Zusätzlich können steigende Rohstoffpreise ebenfalls negative Auswirkungen auf weitere Dienstleistungen haben, die sich im Bereich der Betriebskosten Ihrer Liegenschaft in den Nebenkosten-Abrechnungen niederschlagen. Beachten Sie diesbezüglich, dass Ihre monatliche Akontozahlung auf Basis früherer Nebenkostenabrechnungen und nicht auf den aktuellen Kosten basiert. Höhere Energiepreise wirken sich somit nicht unmittelbar auf Ihre Akontozahlungen aus, sondern können erst mit der jährlichen Abrechnung der effektiven Nebenkosten evaluiert werden. 

Der freiwillige Verzicht auf die Nutzung von zur Verfügung gestellter Infrastruktur wie Lift, Kinderspielplätze etc. befreit nicht von der Zahlungspflicht. In solchen Fällen gilt das Solidaritätsprinzip.

Preisschwankungen an den Rohstoffmärkten sowie in den Dienstleistungs- und Industriesektoren sind jedes Jahr möglich. Gründe dafür können sein: Witterung, Anpassung von Preisen seitens der Handwerker, Erhöhung der Gebühren und Abgaben usw.