Häufige Fragen

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Nach dem Einzug haben Sie das Wohnungsübergabeprotokoll per E-Mail erhalten. Die aufgeführten Punkte gelten als Leitfaden für die Meldung allfälliger Mängel. Wenn Sie zusätzliche Mängel in der Wohnung entdecken, melden Sie uns diese bitte innert 14 Tagen direkt als Antwort auf diese E-Mail.

Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende  unter der im Schaukasten beim Hauseingang kommunizierten Notfall-Nummer.

Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Die für Sie geltenden Termine und Fristen sind in Ihrem Mietvertrag vermerkt.

Gemäss Mietrecht sind Sie verpflichtet, den Zutritt zu Ihrer Wohnung für die Wiedervermietung zu gewähren. Sie werden von uns für die Festlegung eines oder mehrerer Besichtigungstermine kontaktiert. Dabei wird auch Ihr Einverständnis eingeholt, dass Ihre Telefonnummer und ggf. E-Mail Adresse für die Anmeldungen zur Besichtigung an Interessenten weitergegeben werden dürfen.

Senden Sie uns Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung eingeschrieben und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu. Als Stichdatum gilt der Eingang der Kündigung bei uns, nicht aber der Poststempel.

Generell wird jede Wohnung offiziell ausgeschrieben. Wenn Sie einen Interessenten in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, können Sie uns diesen als Nachmieter vorschlagen. Die Bewerbung wird bei uns anschliessend gemäss dem üblichen Verfahren geprüft.

Eine Kündigung ausserhalb der vereinbarten Fristen ist möglich, wenn Sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter stellen und der neue Mietvertrag von beiden Parteien (Livit und Nachmieter) unterzeichnet wurde.

Mit dem vertraglich geregelten Mietzins bezahlen Sie einen Akontobetrag an die Nebenkosten. Dieser wird von unserer Bewirtschaftung auf Grundlage früherer Nebenkostenabrechnungen bzw. Erfahrungswerten so genau wie möglich kalkuliert. Der effektive Verbrauch bzw. die effektiven Kosten sind jedoch erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Liegt der Verbrauch höher, als die einbezahlten Akontozahlungen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung. Fallen die Kosten hingegen tiefer aus, erhalten Sie eine Gutschrift. 

Bei den anteiligen Betriebskosten handelt es sich um allgemeine Kosten für beispielsweise Hauswartung, witterungsbedingte Ausgaben wie Schneeräumung oder Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser sowie der Allgemeinstrom für die Beleuchtung von Treppenhaus und Waschküche. Diese Kosten werden anteilsmässig nach einem Schlüssel auf alle Mieter verteilt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. 

Die Nebenkosten beinhalten Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Betriebskosten. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Zusatzkosten wie privat genutzter Strom, Internet, SERAFE usw. sind nicht in den Nebenkosten enthalten. Diese müssen direkt an den jeweiligen Anbieter gezahlt werden.