Häufige Fragen

Wie können wir Ihnen helfen? Geben Sie Ihren Suchbegriff ein oder klicken Sie auf eine betreffende Kategorie.

Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Die für Sie geltenden Termine und Fristen sind in Ihrem Mietvertrag vermerkt.

Die Wohnung ist grundsätzlich im Ursprungszustand zurückzugeben. Dübellöcher müssen beim Auszug fachmännisch verschlossen werden. Sobald die Nachmieter feststehen, können Sie mit ihnen vereinbaren, ob die farbigen Wände bleiben dürfen. Ansonsten müssen auch diese fachmännisch mit der ursprünglichen Farbe der Wände gestrichen werden.

Unbedingt! Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Dasselbe Prozedere gilt für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Für diese haben Sie 14 Tage Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Dokumente Sie für die An- resp. Abmeldung mitbringen müssen.

Übrigens: Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde melden.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der Wohnungsabgabe wird der Status der Wohnung mit dem Status des Einzugsprotokoll verglichen. Sollten Teile oder Geräte defekt sein, werden Ihnen unter Umständen die Kosten für den Ersatz vom Mietzinsdepot belastet, sofern diese sich im Rahmen des kleinen Unterhalts befinden. Zusätzlich werden allfällige Minderwertkosten berechnet.

Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

Die Mietzinskaution wird erst dann zurückerstattet, nachdem alle anfallenden Kosten, die während der Mietdauer entstanden sind, abgerechnet wurden.

Wenn sich die Rückzahlung verzögert, sind gewisse Kosten noch unklar bzw. noch nicht abgerechnet. Dies betrifft meist Lieferantenkosten für die Behebung von Schäden, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt wurden, oder eine offene Nebenkostenabrechnung.

Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.

Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.

Gemäss Mietrecht sind Sie verpflichtet, den Zutritt zu Ihrer Wohnung für die Wiedervermietung zu gewähren. Sie werden von uns für die Festlegung eines oder mehrerer Besichtigungstermine kontaktiert. Dabei wird auch Ihr Einverständnis eingeholt, dass Ihre Telefonnummer und ggf. E-Mail Adresse für die Anmeldungen zur Besichtigung an Interessenten weitergegeben werden dürfen.

Senden Sie uns Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung eingeschrieben und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu. Als Stichdatum gilt der Eingang der Kündigung bei uns, nicht aber der Poststempel.