Häufige Fragen

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Preisschwankungen an den Rohstoffmärkten sowie in den Dienstleistungs- und Industriesektoren sind jedes Jahr möglich. Gründe dafür können sein: Witterung, Anpassung von Preisen seitens der Handwerker, Erhöhung der Gebühren und Abgaben usw. 

Generell setzen sich die Wohnkosten aus der Miete, den Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Hauswartung etc.) und privaten Aufwendungen (privater Strom, Internet etc.) zusammen. Die Energiekosten für Heizung und allgemeinen Strom werden in den Nebenkosten verrechnet und sind nicht Teil der Miete. Dasselbe gilt für Preiserhöhrungen in diesem Bereich. Für Ihren Strom haben Sie ein direktes Vertragsverhältnis mit dem lokalen Stromanbieter. Diese Kosten fallen als private Wohnkosten separat neben der Miete sowie Nebenkosten an.

Im Hinblick auf die steigenden Kosten empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Energiesituation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, so ist dies grundsätzlich möglich. Die Erhöhung der Akontozahlung muss zwingend schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Erhöhung der Nebenkosten und senden Sie es unterzeichnet an service@livit.ch

Gerne unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Beachten Sie jedoch, dass die Einschätzung durch unsere Mitarbeitenden nicht verbindlich ist, da die weitere Entwicklung der Energiepreise  nur grob geschätzt werden kann und schwer vorhersehbar ist.

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Die Erhöhung der Akontozahlung muss zwingend schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Erhöhung der Nebenkosten und senden Sie es unterzeichnet an service@livit.ch.

Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages.  Beachten Sie jedoch, dass die Einschätzung durch unsere Mitarbeitenden nicht verbindlich ist, da die weitere Entwicklung der Energiepreise  nur grob geschätzt werden kann und schwer vorhersehbar ist.

Das liegt meist daran, dass der Verbrauch (Wasser, Abwasser, Heizenergie und Warmwasser) im Vergleich zur letzten Periode höher ausfällt. Auch ein Anstieg der Heiz- oder Betriebskosten (Ölpreise, Preiserhöhung Service-Abos, strenger Winter o.ä.) kann zu einer höheren Rechnung führen.

Möchten Sie aufgrund der aktuellen Energielage Ihre Akontozahlungen erhöhen, bitten wir Sie uns dies schriftlich unter service@livit.ch mitzuteilen. Haben Sie sich bereits Gedanken über die Höhe des Betrages gemacht, können Sie uns Ihren Vorschlag gerne zusenden. Nutzen Sie dazu unser Formular zur freiwilligen Anpassung des monatlichen Nebenkosten-Akontobetrags

Bei individuell abgerechneten Verbräuchen von Heizung und Wasser können die Nebenkosten von identischen Wohnungen aufgrund des Nutzerverhaltens unterschiedlich ausfallen. Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr Nachbar wahrscheinlich einen anderen monatlichen Akontobetrag bezahlt als Sie, weshalb sich eine Nachzahlung von Nebenkosten bzw. eine Gutschrift unterscheiden kann.

Sowohl Ihr Ein- als auch Auszug wird bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Es werden Ihnen lediglich die effektiven Monate der Mietdauer verrechnet. Die geltende Abrechnungsperiode ist auf Ihrer Nebenkostenabrechnung im Rechnungskopf direkt neben der Objektbezeichnung aufgeführt. 

Auf der letzten Seite Ihrer Nebenkosten-Abrechnung finden Sie die hinterlegte Bankverbindung. Bitte prüfen Sie diese und melden Sie uns allfällige Änderungen mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Wenn Sie bei einem (lokalen) Provider einen eignen TV-/Intenet-Vertrag abgeschlossen haben,  können Sie die Streichung der Gebühren für den TV-Kabelanschluss durch eine Plombierung bei der Livit AG beantragen. Wird diese nicht beantragt und der Anschluss nicht plombiert, fällt eine Grundgebühr an, die in den Nebenkosten aufgeführt ist. 

Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss. 

Möchten Sie Ihren Kabelanschluss plombieren lassen? Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Weist Ihre Nebenkostenabrechnung ein Guthaben auf, wird Ihnen das Guthaben nach Ablauf der 30-tägigen Einspruchsfrist innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Falls Ihre Zahlungsverbindung auf der Nebenkostenabrechnung (letzte Seite unten) nicht mehr aktuell ist, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontoangaben mittels Kontaktformular oder E-Mail an service@livit.ch mit.