Häufige Fragen

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Die Wohnung ist grundsätzlich im Ursprungszustand zurückzugeben. Dübellöcher müssen beim Auszug fachmännisch verschlossen werden. Sobald die Nachmieter feststehen, können Sie mit ihnen vereinbaren, ob die farbigen Wände bleiben dürfen. Ansonsten müssen auch diese fachmännisch mit der ursprünglichen Farbe der Wände gestrichen werden.

Unbedingt! Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Dasselbe Prozedere gilt für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Für diese haben Sie 14 Tage Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Dokumente Sie für die An- resp. Abmeldung mitbringen müssen.

Übrigens: Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde melden.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der Wohnungsabgabe wird der Status der Wohnung mit dem Status des Einzugsprotokoll verglichen. Sollten Teile oder Geräte defekt sein, werden Ihnen unter Umständen die Kosten für den Ersatz vom Mietzinsdepot belastet, sofern diese sich im Rahmen des kleinen Unterhalts befinden. Zusätzlich werden allfällige Minderwertkosten berechnet.

Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

Die Formel der sogenannten «relativen Methode zur Mietzinsanpassung» beruht auf einem vom Bundesamt für Wohnungswesen erarbeiteten Modell. Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent führt dies zu einer Mietzinserhöhung von 3%. Nebst dem Referenzzins dürfen noch 40 Prozent der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden. 

Im Mietrecht ist festgehalten, dass diejenige Partei aktiv werden muss, die eine Änderung des Mietzinses anstösst. 

  • Sinkt der Referenzzinssatz, so können Mieter eine Reduktion des Mietzinses beantragen. 
  • Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses kommunizieren.

Ja, Vermieter müssen dem Mieter die Mietzinserhöhung fristgerecht mittels eines amtlichen Formulars mitteilen. Als Stichtage gelten die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine und Fristen bzw. die lokal üblichen Kündigungstermine, falls dies im Vertrag nicht näher geregelt ist. Beachten sie die Rechtsmittelbelehrung (Rückseite) auf dem Formular für Mietzinsanpassungen.

Ja, Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens Ihres Vermieters gegen die Mietzinserhöhung Einsprache bei der Schlichtungsbehörde einlegen, siehe Rechtsmittelbelehrung auf dem Formular für Mietzinsanpassungen.

Dies kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.
Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren der Referenzzinssatz weiter ansteigen wird.
 

Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich, jeweils am 01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember.