Häufige Fragen

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Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Sofern bereits eine Kaution hinterlegt wurde, ist dies in Absprache mit Ihrer Ansprechperson in der Bewirtschaftung und den allfälligen Vormieter:innen möglich. Bitte melden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer künftigen Wohnadresse mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

PS: Für viele Wohnungen haben wir detaillierte Grundrisspläne, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Für den Einbau dieser Geräte benötigen Sie eine Bewilligung. Bitte nehmen Sie dazu mit der für Ihre Liegenschaft zuständigen Ansprechperson Kontakt auf. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Auf der letzten Seite Ihrer Nebenkosten-Abrechnung finden Sie die hinterlegte Bankverbindung. Bitte prüfen Sie diese und melden Sie uns allfällige Änderungen mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Wenn Sie bei einem (lokalen) Provider einen eignen TV-/Intenet-Vertrag abgeschlossen haben,  können Sie die Streichung der Gebühren für den TV-Kabelanschluss durch eine Plombierung bei der Livit AG beantragen. Wird diese nicht beantragt und der Anschluss nicht plombiert, fällt eine Grundgebühr an, die in den Nebenkosten aufgeführt ist. 

Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss. 

Möchten Sie Ihren Kabelanschluss plombieren lassen? Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Veränderungen an der Mietsache, wie etwa das Entfernen einer Wand oder die Installation einer Waschmaschine / eines Geschirrspülers sowie auch das Streichen der Wände sind bewilligungspflichtig. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Weist Ihre Nebenkostenabrechnung ein Guthaben auf, wird Ihnen das Guthaben nach Ablauf der 30-tägigen Einspruchsfrist innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Falls Ihre Zahlungsverbindung auf der Nebenkostenabrechnung (letzte Seite unten) nicht mehr aktuell ist, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontoangaben mittels Kontaktformular oder E-Mail an service@livit.ch mit.

Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:

  • Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
  • Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
  • Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
  • Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
  • Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
  • Ölen von Scharnieren

Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.

myLivit ist das Mieterportal der Livit. Darin können Sie Ihren Mietvertrag digital unterzeichnen, Schadenfälle einfach, zeitunabhängig und online melden sowie den Status der Bearbeitung einsehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

Sie erhalten nach der Wohnungszusage eine E-Mail mit Ihren Login-Angaben und einem Link zum Portal. Nach der Registrierung können Sie sich via mylivit.ch anmelden.

Achtung: Zurzeit sind noch nicht alle Liegenschaften bei Livit für das Mieterportal freigegeben.