Häufige Fragen

Wie können wir Ihnen helfen? Geben Sie Ihren Suchbegriff ein oder klicken Sie auf eine betreffende Kategorie.

Ja. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Da die Entstehung von Betreibungen unterschiedlich ist, prüfen wir Ihre Situation gerne.

Wir benötigen eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes. Bei der Anmeldung mit unserem digitalen Anmeldeformular werden Sie zum Upload der entsprechenden Dokumente aufgefordert.

Durchaus. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Beachten Sie folgendes: Für eine Wohnungsvergabe muss ein Einkommen oder ein Solidarhafter mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche.

 

Tipp: Informieren Sie sich über die von der ETH und Hochschulen angebotenen Studentenwohnheime.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen. Durch eine Besichtigung vor Ort können Sie sich ein umfassendes Bild von der Wohnung, der Liegenschaft und der Umgebung machen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Nach dem Einzug in eine Neubauwohnung können Sie uns Mängel innert 14  Tagen schriftlich melden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist im laufenden Mietverhältnis Mängel oder Schäden entdecken, melden Sie uns diese bitte immer umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Für eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Mangels oder Schadens gibt das schweizerische Mietrecht den Rahmen vor. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch mit dem Zeitpunkt beginnt, ab welchem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. Melden Sie uns Mängel und Schäden also umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Sobald Sie Schäden entdecken, müssen Sie uns diese melden. Insbesondere Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Bitte nehmen Sie mit Ihrer Ansprechperson bei Livit Kontakt auf. Reichen Sie dazu die Schadensmeldung am besten via Kontaktformular oder unter service@livit.ch ein.

Kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Ihr Auftrag wird danach an die Hauswartung oder entsprechenden Lieferanten erteilt.