Häufige Fragen

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Termine für Wohnungsbesichtigungen werden mit den Vormietern vereinbart und können gegebenenfalls auch an Wochenenden stattfinden. Bei leerstehenden Wohnungen stellen Ihnen unsere Mitarbeitenden Termine unter der Woche zur Verfügung.

Die Wohnung ist grundsätzlich im Ursprungszustand zurückzugeben. Dübellöcher müssen beim Auszug fachmännisch verschlossen werden. Sobald die Nachmieter feststehen, können Sie mit ihnen vereinbaren, ob die farbigen Wände bleiben dürfen. Ansonsten müssen auch diese fachmännisch mit der ursprünglichen Farbe der Wände gestrichen werden.

Unbedingt! Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Dasselbe Prozedere gilt für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Für diese haben Sie 14 Tage Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Dokumente Sie für die An- resp. Abmeldung mitbringen müssen.

Übrigens: Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde melden.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der Wohnungsabgabe wird der Status der Wohnung mit dem Status des Einzugsprotokoll verglichen. Sollten Teile oder Geräte defekt sein, werden Ihnen unter Umständen die Kosten für den Ersatz vom Mietzinsdepot belastet, sofern diese sich im Rahmen des kleinen Unterhalts befinden. Zusätzlich werden allfällige Minderwertkosten berechnet.

Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

In der Regel dauert der Prozess vom Eingang der Bewerbung bis zur Zu- oder Absage dank unserer digitalen Vorprüfung der Bewerbungen weniger als eine Arbeitswoche. Beachten Sie, dass der Prozess in Ausnahmefällen mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Als Mieter haben Sie eine Meldepflicht. Informieren Sie uns deshalb, sofern bekannt, bereits bei der Wohnungsbewerbung darüber, wie viele Personen später einziehen werden. Zieht während der Mietzeit eine Person bei Ihnen ein, informieren Sie den für Sie zuständigen Bewirtschafter resp. die Bewirtschafterin umgehend darüber.

Es existiert keine allgemeine Bestimmung, nach wie vielen Jahren Wände gestrichen werden müssen. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ansprechperson in der Bewirtschaftung. Sie gibt Ihnen gerne Auskunft darüber, wie dies je nach Ausgangslage, Abnutzung und gegebenenfalls durch Sie angebrachte Farben an den Wänden geregelt wird.

Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

Wir führen zurzeit keine Wartelisten. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie regelmässig in unserem Mietangebot vorbeischauen und bald schon Ihre Traumwohnung finden.