Häufige Fragen

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Wir führen zurzeit keine Wartelisten. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie regelmässig in unserem Mietangebot vorbeischauen und bald schon Ihre Traumwohnung finden.

Bewerben Sie sich bei uns auf eine Wohnung, werden Sie in unserem Online-Formular durch den Bewerbungsprozess geführt. Im Normalfall müssen Sie dort keine zusätzlichen Dokumente hochladen. Sollten Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, benötigen wir aber eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweises) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes.

Dank unserem digitalen Wiedervermietungsprozesses müssen Sie keinen Betreibungsregisterauszug mehr beilegen. Bei einer Wohnungsbewerbung führen wir eine automatische Bonitätsprüfung durch. Schlägt diese fehl, werden wir Sie auffordern, einen Betreibungsregisterauszug einzureichen. Da es sich um eine Momentaufnahme handelt, sollte der Auszug nicht älter als zwei bis maximal drei Monate sein.

Ja. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Da die Entstehung von Betreibungen unterschiedlich ist, prüfen wir Ihre Situation gerne.

Wir benötigen eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) oder, falls Sie noch keine haben sollten, eine Kopie Ihres Passes. Bei der Anmeldung mit unserem digitalen Anmeldeformular werden Sie zum Upload der entsprechenden Dokumente aufgefordert.

Durchaus. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Beachten Sie folgendes: Für eine Wohnungsvergabe muss ein Einkommen oder ein Solidarhafter mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche.

 

Tipp: Informieren Sie sich über die von der ETH und Hochschulen angebotenen Studentenwohnheime.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen. Durch eine Besichtigung vor Ort können Sie sich ein umfassendes Bild von der Wohnung, der Liegenschaft und der Umgebung machen.

Die Wohnungsabgabe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses bis am Folgetag um 12:00 Uhr stattgefunden haben. Datum und Uhrzeit werden mit dem Vor- und Nachmieter bestimmt.

Bei der Rückgabe ist die Wohnung möglichst im gleichen Zustand wie bei der Übergabe und vollständig gereinigt zu übergeben. Allfällige Änderungen an der Mietsache (z.B. gestrichene Wände) müssen in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Reinigung vor der Wohnungsabgabe.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.