Häufige Fragen

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Nicht jede Liegenschaft verfügt über eigene Schutzräume. Der Bau sowie die Zuweisung von Schutzräumen ist kantonal geregelt. Im Bedarfsfall wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume von der regionalen Zivilschutzorganisation Ihrer Wohngemeinde vorgenomme

Sofern bereits eine Kaution hinterlegt wurde, ist dies in Absprache mit Ihrer Ansprechperson in der Bewirtschaftung und den allfälligen Vormieter:innen möglich. Bitte melden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer künftigen Wohnadresse mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

PS: Für viele Wohnungen haben wir detaillierte Grundrisspläne, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.