Häufige Fragen

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Durchaus. Bewerben Sie sich in jedem Fall auf Ihre Traumwohnung. Beachten Sie folgendes: Für eine Wohnungsvergabe muss ein Einkommen oder ein Solidarhafter mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche.

 

Tipp: Informieren Sie sich über die von der ETH und Hochschulen angebotenen Studentenwohnheime.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen. Durch eine Besichtigung vor Ort können Sie sich ein umfassendes Bild von der Wohnung, der Liegenschaft und der Umgebung machen.

Kontaktieren Sie uns direkt im Onlineinserat über "Anbieter kontaktieren". Sie erhalten anschliessend eine automatisierte E-Mail mit den Besichtigungsinformationen sowie der Möglichkeit, sich digital auf die Wohnung zu bewerben und/oder uns allfällige Fragen zu stellen.

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Die Formel der sogenannten «relativen Methode zur Mietzinsanpassung» beruht auf einem vom Bundesamt für Wohnungswesen erarbeiteten Modell. Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent führt dies zu einer Mietzinserhöhung von 3%. Nebst dem Referenzzins dürfen noch 40 Prozent der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden. 

Im Mietrecht ist festgehalten, dass diejenige Partei aktiv werden muss, die eine Änderung des Mietzinses anstösst. 

  • Sinkt der Referenzzinssatz, so können Mieter eine Reduktion des Mietzinses beantragen. 
  • Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses kommunizieren.

Ja, Vermieter müssen dem Mieter die Mietzinserhöhung fristgerecht mittels eines amtlichen Formulars mitteilen. Als Stichtage gelten die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine und Fristen bzw. die lokal üblichen Kündigungstermine, falls dies im Vertrag nicht näher geregelt ist. Beachten sie die Rechtsmittelbelehrung (Rückseite) auf dem Formular für Mietzinsanpassungen.

Ja, Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens Ihres Vermieters gegen die Mietzinserhöhung Einsprache bei der Schlichtungsbehörde einlegen, siehe Rechtsmittelbelehrung auf dem Formular für Mietzinsanpassungen.

Dies kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.
Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren der Referenzzinssatz weiter ansteigen wird.
 

Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich, jeweils am 01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember.