Häufige Fragen

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Bitte beachten Sie, dass wir als Bewirtschafterin nicht über die Mieteinnahmen verfügen können. Diese Entscheidung obliegt den Eigentümern.

Eine private Unterbringung ist grundsätzlich freiwillig und daher ohne Vergütung. Für spezifische Fälle resp. Abklärungen wenden Sie sich bitte an die kantonale Behörde.

Die wichtigste Massnahme, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen, ist regelmässiges lüften. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten, da z.B. das konstante Öffnen von Kippfenstern hingegen kontraproduktiv ist. Hier finden Sie Tipps zum richtigen Lüften.  

Während der Geschäftszeiten von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:00 Uhr ist der Ihnen zugeteilte Bewirtschafter bzw. die Ihnen zugeteilte Bewirtschafterin zu kontaktieren. Ausserhalb der Geschäftszeiten kontaktieren Sie uns bitte unter der Notfallnummer. Die Kontaktinformationen finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich Ihrer Liegenschaft.

Alle freien Parkplätze finden Sie auf unserer Website. Haben Sie einen Parkplatz gefunden, auf den Sie sich gerne bewerben möchten? Füllen Sie einfach das Online-Formular aus. Ihre Bewerbung wird anschliessend so schnell wie möglich geprüft.

Das Glasfasernetz ist noch nicht in allen Liegenschaften verfügbar. Die Glasfasersteckdose finden Sie üblicherweise im Wohnzimmer neben der TV-Buchse in der Nähe eines Stromanschlusses. Halten Sie Ausschau nach der OTO Nummer, die Sie Ihrem Telekomanbieter angeben müssen. Diese Nummer ist individuell auf Ihre Wohnung zugeteilt und auf der Steckdose oder im Sicherungskasten zu finden.

Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Livit behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete.

Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass  Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Hier gelten je nach Liegenschaft unterschiedliche Bestimmungen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.