Häufige Fragen

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Das Glasfasernetz ist noch nicht in allen Liegenschaften verfügbar. Die Glasfasersteckdose finden Sie üblicherweise im Wohnzimmer neben der TV-Buchse in der Nähe eines Stromanschlusses. Halten Sie Ausschau nach der OTO Nummer, die Sie Ihrem Telekomanbieter angeben müssen. Diese Nummer ist individuell auf Ihre Wohnung zugeteilt und auf der Steckdose oder im Sicherungskasten zu finden.

Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Livit behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete.

Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass  Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Hier gelten je nach Liegenschaft unterschiedliche Bestimmungen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.

Jede Liegenschaft hat einen zugeteilten Hauswart / eine zugeteilte Hauswartin, der/die sich um die Instandhaltung der dazugehörigen Anlagen kümmert. Bitte beachten Sie die Hausordnung, um Ihren Teil zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschafltiche Wohl in der Liegenschaft beizutragen

Die Reinigung der Böden wird regelmässig durch den Hauswart bzw. die Hauswartin durchgeführt. Im täglichen Gebrauch ist die Reinigung der Waschküche sowie der dort vorhandenen Geräte (Waschmaschine, Tumbler und Secomat) grundsätzlich Aufgabe der Nutzer. Mieterinnen und Mieter haben den Raum und die Gerätschaften nach Gebrauch gereinigt zu hinterlassen. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Vorbenutzer zu suchen.

Genauere Informationen und das Kontaktformular für Ihren Antrag finden Sie auf der Seite E-Mobility bei Ihnen zuhause

Bitte melden Sie uns jegliche Feuchtigkeitsschäden sofort mit Angabe Ihrer Wohnadresse via Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage für die Nachbestellung mit Angabe Ihrer Wohnadresse mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.