Häufige Fragen

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Wir können zwar die steigenden Energiepreise nicht beeinflussen, jedoch haben wir verschiedene Möglichkeiten, unseren Energiekonsum zu reduzieren. Damit sparen wir einerseits Kosten ein, andererseits leisten wir einen Beitrag, um eine Mangellage abzuwenden.

Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Um eine Mangellage abzuwenden, ist es in erster Linie wichtig, den Energiekonsum zu reduzieren. Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Bei Photovoltaikanlagen ist es sinnvoll, möglichst viel Solarstrom vom Dach zu nutzen und so die Nutzung des schweizerischen Stromnetzes zu reduzieren. Die Stromproduktion vom Dach ist in der Regel um die Mittagszeit am grössten, hängt aber auch von der Jahreszeit und vom Wetter ab. Bei sonnigem Wetter kann mehr Solarstrom und bei bewölktem, regnerischem Wetter weniger produziert werden. Die Haushaltsgeräte sollten also um die Mittagszeit (ca. zwischen 10 und 15 Uhr) und insbesondere bei Sonnenschein verwendet werden.

Konventionelle Photovoltaikanlagen schalten sich ab, wenn sie vom Netz getrennt werden und können damit keine Energie mehr erzeugen. Das ist auch bei den durch uns realisierten Anlagen der Fall. Bei einem Stromausfall besteht demnach keine Versorgungssicherheit.

Genauere Informationen und das Kontaktformular für Ihren Antrag finden Sie auf der Seite E-Mobility bei Ihnen zuhause

Bitte melden Sie uns jegliche Feuchtigkeitsschäden sofort mit Angabe Ihrer Wohnadresse via Kontaktformular oder unter service@livit.ch.

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage für die Nachbestellung mit Angabe Ihrer Wohnadresse mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

In Treppenhäusern resp. vor Haustüren werden tatsächlich häufig Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug platziert. All diese Gegenstände gehören aber in die Wohnung. Der Grund dafür sind Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese verlangen, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen. Bitte melden Sie uns mittels Kontaktformular oder unter service@livit.ch, wenn in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus stehen.

Für sehr schwere Gegenstände muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das Maximalgewicht ist 200 kg/m2. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit vor der Anschaffung. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Tipp: Denken Sie an den Abschluss einer Versicherung, um sich z.B. beim Besitz eines Aquariums gegen Wasserschäden abzusichern.

Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson bei Livit. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Für den Einbau dieser Geräte benötigen Sie eine Bewilligung. Bitte nehmen Sie dazu mit der für Ihre Liegenschaft zuständigen Ansprechperson Kontakt auf. Am einfachsten senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.