Häufige Fragen

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Nach dem Einzug haben Sie das Wohnungsübergabeprotokoll per E-Mail erhalten. Die aufgeführten Punkte gelten als Leitfaden für die Meldung allfälliger Mängel. Wenn Sie zusätzliche Mängel in der Wohnung entdecken, melden Sie uns diese bitte innert 14 Tagen direkt als Antwort auf diese E-Mail.

Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende  unter der im Schaukasten beim Hauseingang kommunizierten Notfall-Nummer.

Die Mietzinskaution wird erst dann zurückerstattet, nachdem alle anfallenden Kosten, die während der Mietdauer entstanden sind, abgerechnet wurden.

Wenn sich die Rückzahlung verzögert, sind gewisse Kosten noch unklar bzw. noch nicht abgerechnet. Dies betrifft meist Lieferantenkosten für die Behebung von Schäden, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt wurden, oder eine offene Nebenkostenabrechnung.

Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.

Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.

Die Formel der sogenannten «relativen Methode zur Mietzinsanpassung» beruht auf einem vom Bundesamt für Wohnungswesen erarbeiteten Modell. Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent führt dies zu einer Mietzinserhöhung von 3%. Nebst dem Referenzzins dürfen noch 40 Prozent der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden. 

Im Mietrecht ist festgehalten, dass diejenige Partei aktiv werden muss, die eine Änderung des Mietzinses anstösst. 

  • Sinkt der Referenzzinssatz, so können Mieter eine Reduktion des Mietzinses beantragen. 
  • Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses kommunizieren.

Ja, Vermieter müssen dem Mieter die Mietzinserhöhung fristgerecht mittels eines amtlichen Formulars mitteilen. Als Stichtage gelten die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine und Fristen bzw. die lokal üblichen Kündigungstermine, falls dies im Vertrag nicht näher geregelt ist. Beachten sie die Rechtsmittelbelehrung (Rückseite) auf dem Formular für Mietzinsanpassungen.

Ja, Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens Ihres Vermieters gegen die Mietzinserhöhung Einsprache bei der Schlichtungsbehörde einlegen, siehe Rechtsmittelbelehrung auf dem Formular für Mietzinsanpassungen.

Dies kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.
Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren der Referenzzinssatz weiter ansteigen wird.