Häufige Fragen

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Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:

  • Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
  • Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
  • Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
  • Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
  • Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
  • Ölen von Scharnieren

Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.

Die Kaution muss spätestens eine Woche vor Beginn des Mietverhältnisses vollständig einbezahlt sein.

Livit empfiehlt ihren Mieter/innen die Lösungen von Firstcaution, die sowohl eine Mietkautionsversicherung als auch die Option die Kaution mittels Bankdepot zu hinterlegen, anbietet. Auch das Vorlegen einer Bürgschaftsurkunde wird von Livit akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass ohne hinterlegte Kaution keine Schlüsselübergabe erfolgen kann. Der resp. die Mieter/in ist für die fristgerechte Überweisung der Kaution verantwortlich.