Häufige Fragen

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Um eine Mangellage abzuwenden, ist es in erster Linie wichtig, den Energiekonsum zu reduzieren. Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Bei Photovoltaikanlagen ist es sinnvoll, möglichst viel Solarstrom vom Dach zu nutzen und so die Nutzung des schweizerischen Stromnetzes zu reduzieren. Die Stromproduktion vom Dach ist in der Regel um die Mittagszeit am grössten, hängt aber auch von der Jahreszeit und vom Wetter ab. Bei sonnigem Wetter kann mehr Solarstrom und bei bewölktem, regnerischem Wetter weniger produziert werden. Die Haushaltsgeräte sollten also um die Mittagszeit (ca. zwischen 10 und 15 Uhr) und insbesondere bei Sonnenschein verwendet werden.

Konventionelle Photovoltaikanlagen schalten sich ab, wenn sie vom Netz getrennt werden und können damit keine Energie mehr erzeugen. Das ist auch bei den durch uns realisierten Anlagen der Fall. Bei einem Stromausfall besteht demnach keine Versorgungssicherheit.

Nach dem Einzug in eine Neubauwohnung können Sie uns Mängel innert 14  Tagen schriftlich melden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist im laufenden Mietverhältnis Mängel oder Schäden entdecken, melden Sie uns diese bitte immer umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Für eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Mangels oder Schadens gibt das schweizerische Mietrecht den Rahmen vor. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch mit dem Zeitpunkt beginnt, ab welchem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. Melden Sie uns Mängel und Schäden also umgehend via Kontaktformular oder unter service@livit.ch zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wohnadresse.

Sobald Sie Schäden entdecken, müssen Sie uns diese melden. Insbesondere Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Bitte nehmen Sie mit Ihrer Ansprechperson bei Livit Kontakt auf. Reichen Sie dazu die Schadensmeldung am besten via Kontaktformular oder unter service@livit.ch ein.

Kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Ihr Auftrag wird danach an die Hauswartung oder entsprechenden Lieferanten erteilt.

Bitte informieren Sie uns via Kontaktformular oder per E-Mail unter service@livit.ch mit der Angabe Ihrer Wohnadresse im Betreff.

Je nach Fall muss nur der Schlüssel oder die ganze Schliessanlage ausgetauscht werden. Daher können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung, um die allfällige Kostenübernahme abzuklären.

Kleine Mängel müssen gemäss Mietrecht vom Mieter selbst behoben werden, sofern die Reparatur oder der Ersatz von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel:

  • Ersatz von Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser, Duschstangen, WC-Brille und Deckel etc.) – bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Livit nach dem Hersteller und der Artikelnummer
  • Entstopfen von Abflüssen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
  • Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen
  • Austausch von Leuchtmitteln (Bad, Küche)
  • Reinigung der Fensterläden und dem Balkon oder der Terrasse, sofern nicht gefährlich ohne ein Gerüst
  • Ölen von Scharnieren

Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder unter service@livit.ch. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.