Häufige Fragen

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Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Die für Sie geltenden Termine und Fristen sind in Ihrem Mietvertrag vermerkt.

Die Mietzinskaution wird erst dann zurückerstattet, nachdem alle anfallenden Kosten, die während der Mietdauer entstanden sind, abgerechnet wurden.

Wenn sich die Rückzahlung verzögert, sind gewisse Kosten noch unklar bzw. noch nicht abgerechnet. Dies betrifft meist Lieferantenkosten für die Behebung von Schäden, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt wurden, oder eine offene Nebenkostenabrechnung.

Die Mietkaution beträgt in der Regel maximal drei Monatsmieten. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mietzins oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden oder das Mietobjekt beschädigt wird.

Allfällige Kosten für die Behebung von Mängeln oder dem Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten gegebenenfalls vom Depot abgezogen. Weitere Gründe können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.

Gemäss Mietrecht sind Sie verpflichtet, den Zutritt zu Ihrer Wohnung für die Wiedervermietung zu gewähren. Sie werden von uns für die Festlegung eines oder mehrerer Besichtigungstermine kontaktiert. Dabei wird auch Ihr Einverständnis eingeholt, dass Ihre Telefonnummer und ggf. E-Mail Adresse für die Anmeldungen zur Besichtigung an Interessenten weitergegeben werden dürfen.

Senden Sie uns Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung eingeschrieben und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu. Als Stichdatum gilt der Eingang der Kündigung bei uns, nicht aber der Poststempel.

Generell wird jede Wohnung offiziell ausgeschrieben. Wenn Sie einen Interessenten in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, können Sie uns diesen als Nachmieter vorschlagen. Die Bewerbung wird bei uns anschliessend gemäss dem üblichen Verfahren geprüft.

Eine Kündigung ausserhalb der vereinbarten Fristen ist möglich, wenn Sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter stellen und der neue Mietvertrag von beiden Parteien (Livit und Nachmieter) unterzeichnet wurde.

Ein älteres Haushaltsgerät (Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine usw.) zu ersetzen, mag im Hinblick auf den Stromverbrauch auf den ersten Blick die richtige Lösung sein. Werden die für die Produktion der Geräte benötigten Ressourcen gegengerechnet, lohnt sich der Ersatz eines noch funktionstüchtigen Geräts jedoch meistens nicht. 

Bei einem Defekt eines Haushaltsgeräts wird abgewogen, ob eine Reparatur auf lange Sicht Sinn macht oder der Ersatz des Gerätes zielführender ist. Bei der Entscheidung werden die Art des Defekts, ökologische und ökonomische Aspekte sowie auch die Neuanschaffungskosten berücksichtigt.  

Übrigens: Auf unserer Website finden Sie wertvolle Tipps, um Energie zu sparen. Denn Energie lässt sich auch mit Geräten sparen, die schon etwas älter sind. 

Grundsätzlich ist das Anbringen einer Stecker-Solaranlage im Innenbereich des Balkons (Wand, Innenseite des Geländers) möglich. Dabei darf die Gebäudehülle nicht beschädigt werden. 

Gerne klären wir mit der Eigentümerschaft ab, ob und unter welchen Bedingungen eine Stecker-Solaranlage an der Aussenseite des Balkons der Liegenschaft gewünscht oder möglich ist, und melden uns wieder bei Ihnen.

Bitte beachten Sie bezüglich der Stecker-Solaranlage in jedem Fall das Folgende: Sie als Mieter/in sind für die Installation, die korrekte Inbetriebnahme, den Unterhalt und die Demontage sowie die allfällige Instandstellung des ursprünglichen Zustandes selbst verantwortlich und haftbar. Auch die durch die Stecker-Solaranlage entstehenden Zusatzkosten tragen Sie vollumfänglich selbst.