Häufige Fragen

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Aufgrund der steigenden Energiepreise gehen wir bei den Nebenkosten von einem signifikanten Kostenanstieg aus. Eine abschliessende Einschätzung zu den erwarteten Mehrkosten ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kostenentwicklungen von Gas und Erdöl nach wie vor volatil sind. 

Beachten Sie bitte, dass Ihre monatliche Akontozahlung nicht auf den aktuellen Kosten basiert. Höhere Energiepreise wirken sich für Sie somit nicht auf die Akontozahlungen aus, sondern erst bei der jährlichen Abrechnung der effektiven Nebenkosten.

Wir beobachten die aktuelle Entwicklung rund um die Energieversorgung und evaluieren unterschiedliche Optionen für Energiesparmassnahmen. Diese können je nach Standort und Zustand der Liegenschaft individuell und in Absprache mit den Eigentümern festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine konkreten Entscheidungen diesbezüglich getroffen. 

Generell setzen sich die Wohnkosten aus der Miete, den Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Hauswartung etc.) und privaten Wohnkosten (privater Strom, Internet etc.) zusammen. Die Energiekosten sind nicht Teil der Monatsmiete, sondern werden in den Nebenkosten verrechnet, d.h. Energiepreiserhöhungen schlagen sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung nieder, nicht aber in Ihrer Miete. Für Ihren Strom haben Sie ein direktes Vertragsverhältnis zum lokalem Stromanbieter. Diese Kosten fallen als private Wohnkosten separat zur Miete und den Nebenkosten an. 

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, so ist dies grundsätzlich möglich. Gerne unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Diesbezüglich haben wir Informationen bereitgestellt, die je nach aktueller Lage entsprechend aktualisiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation zu beobachten und wenn möglich die Akontozahlungen zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Akontozahlungen zu erhöhen, unterstützen wir Sie mit Einschätzungen des zu erwartenden Mehrbetrages. Diesbezüglich haben wir Informationen bereitgestellt, die je nach aktueller Lage entsprechend aktualisiert werden.

Die meisten Heizungen gehen automatisch in Betrieb, wenn die Aussentemperatur kalt wird, oder werden sobald benötigt manuell eingeschaltet. Dieser Prozess wird im Moment nicht beeinflusst oder verzögert und läuft gleich ab wie in den vergangenen Jahren. 

Allfällige Anpassungen der Raumtemperatur zu einem späteren Zeitpunkt können wir nicht ausschliessen. Diesbezüglich richten wir uns grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundes.

Wir können zwar die steigenden Energiepreise nicht beeinflussen, jedoch haben wir verschiedene Möglichkeiten, unseren Energiekonsum zu reduzieren. Damit sparen wir einerseits Kosten ein, andererseits leisten wir einen Beitrag, um eine Mangellage abzuwenden.

Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Um eine Mangellage abzuwenden, ist es in erster Linie wichtig, den Energiekonsum zu reduzieren. Wir haben für Sie diverse Tipps rund um das Thema Energie sparen und «umweltfreundliches Wohnen» zusammengestellt, die konkrete Handlungsanweisungen für diverse Themen beinhalten.

Bei Photovoltaikanlagen ist es sinnvoll, möglichst viel Solarstrom vom Dach zu nutzen und so die Nutzung des schweizerischen Stromnetzes zu reduzieren. Die Stromproduktion vom Dach ist in der Regel um die Mittagszeit am grössten, hängt aber auch von der Jahreszeit und vom Wetter ab. Bei sonnigem Wetter kann mehr Solarstrom und bei bewölktem, regnerischem Wetter weniger produziert werden. Die Haushaltsgeräte sollten also um die Mittagszeit (ca. zwischen 10 und 15 Uhr) und insbesondere bei Sonnenschein verwendet werden.

Konventionelle Photovoltaikanlagen schalten sich ab, wenn sie vom Netz getrennt werden und können damit keine Energie mehr erzeugen. Das ist auch bei den durch uns realisierten Anlagen der Fall. Bei einem Stromausfall besteht demnach keine Versorgungssicherheit.

Die Kaution muss spätestens eine Woche vor Beginn des Mietverhältnisses vollständig einbezahlt sein.

Livit empfiehlt ihren Mieter/innen die Lösungen von Firstcaution, die sowohl eine Mietkautionsversicherung als auch die Option die Kaution mittels Bankdepot zu hinterlegen, anbietet. Auch das Vorlegen einer Bürgschaftsurkunde wird von Livit akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass ohne hinterlegte Kaution keine Schlüsselübergabe erfolgen kann. Der resp. die Mieter/in ist für die fristgerechte Überweisung der Kaution verantwortlich.