Häufige Fragen

Wie können wir Ihnen helfen? Geben Sie Ihren Suchbegriff ein oder klicken Sie auf eine betreffende Kategorie.

Die Wohnung ist grundsätzlich im Ursprungszustand zurückzugeben. Dübellöcher müssen beim Auszug fachmännisch verschlossen werden. Sobald die Nachmieter feststehen, können Sie mit ihnen vereinbaren, ob die farbigen Wände bleiben dürfen. Ansonsten müssen auch diese fachmännisch mit der ursprünglichen Farbe der Wände gestrichen werden.

Unbedingt! Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Dasselbe Prozedere gilt für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Für diese haben Sie 14 Tage Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Dokumente Sie für die An- resp. Abmeldung mitbringen müssen.

Übrigens: Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde melden.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der Wohnungsabgabe wird der Status der Wohnung mit dem Status des Einzugsprotokoll verglichen. Sollten Teile oder Geräte defekt sein, werden Ihnen unter Umständen die Kosten für den Ersatz vom Mietzinsdepot belastet, sofern diese sich im Rahmen des kleinen Unterhalts befinden. Zusätzlich werden allfällige Minderwertkosten berechnet.

Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

Mit dem vertraglich geregelten Mietzins bezahlen Sie einen Akontobetrag an die Nebenkosten. Dieser wird von unserer Bewirtschaftung auf Grundlage früherer Nebenkostenabrechnungen bzw. Erfahrungswerten so genau wie möglich kalkuliert. Der effektive Verbrauch bzw. die effektiven Kosten sind jedoch erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Liegt der Verbrauch höher, als die einbezahlten Akontozahlungen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung. Fallen die Kosten hingegen tiefer aus, erhalten Sie eine Gutschrift. 

Bei den anteiligen Betriebskosten handelt es sich um allgemeine Kosten für beispielsweise Hauswartung, witterungsbedingte Ausgaben wie Schneeräumung oder Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser sowie der Allgemeinstrom für die Beleuchtung von Treppenhaus und Waschküche. Diese Kosten werden anteilsmässig nach einem Schlüssel auf alle Mieter verteilt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. 

Die Nebenkosten beinhalten Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Betriebskosten. Mehr Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Zusatzkosten wie privat genutzter Strom, Internet, SERAFE usw. sind nicht in den Nebenkosten enthalten. Diese müssen direkt an den jeweiligen Anbieter gezahlt werden.

Aufgrund der steigenden Energiepreise gehen wir bei den Nebenkosten von einem signifikanten Kostenanstieg aus. Eine abschliessende Einschätzung zu den erwarteten Mehrkosten ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kostenentwicklungen von Gas und Erdöl nach wie vor volatil sind. Zusätzlich können steigende Rohstoffpreise ebenfalls negative Auswirkungen auf weitere Dienstleistungen haben, die sich im Bereich der Betriebskosten Ihrer Liegenschaft in den Nebenkosten-Abrechnungen niederschlagen. Beachten Sie diesbezüglich, dass Ihre monatliche Akontozahlung auf Basis früherer Nebenkostenabrechnungen und nicht auf den aktuellen Kosten basiert. Höhere Energiepreise wirken sich somit nicht unmittelbar auf Ihre Akontozahlungen aus, sondern können erst mit der jährlichen Abrechnung der effektiven Nebenkosten evaluiert werden. 

Der freiwillige Verzicht auf die Nutzung von zur Verfügung gestellter Infrastruktur wie Lift, Kinderspielplätze etc. befreit nicht von der Zahlungspflicht. In solchen Fällen gilt das Solidaritätsprinzip.

Preisschwankungen an den Rohstoffmärkten sowie in den Dienstleistungs- und Industriesektoren sind jedes Jahr möglich. Gründe dafür können sein: Witterung, Anpassung von Preisen seitens der Handwerker, Erhöhung der Gebühren und Abgaben usw.