Häufige Fragen

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Wenn Sie bei einem (lokalen) Provider einen eignen TV-/Intenet-Vertrag abgeschlossen haben,  können Sie die Streichung der Gebühren für den TV-Kabelanschluss durch eine Plombierung bei der Livit AG beantragen. Wird diese nicht beantragt und der Anschluss nicht plombiert, fällt eine Grundgebühr an, die in den Nebenkosten aufgeführt ist. 

Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss. 

Möchten Sie Ihren Kabelanschluss plombieren lassen? Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an service@livit.ch.

Weist Ihre Nebenkostenabrechnung ein Guthaben auf, wird Ihnen das Guthaben nach Ablauf der 30-tägigen Einspruchsfrist innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Falls Ihre Zahlungsverbindung auf der Nebenkostenabrechnung (letzte Seite unten) nicht mehr aktuell ist, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontoangaben mittels Kontaktformular oder E-Mail an service@livit.ch mit.

Einen detaillierten Einblick in die Nebenkostenabrechnung inkl. aller Dokumente und Belege geben wir Ihnen gerne vor Ort in der für Ihre Liegenschaft zuständigen Livit Niederlassung. Für eine entsprechende Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte unter service@livit.ch.