Häufige Fragen

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Die Wohnung ist grundsätzlich im Ursprungszustand zurückzugeben. Dübellöcher müssen beim Auszug fachmännisch verschlossen werden. Sobald die Nachmieter feststehen, können Sie mit ihnen vereinbaren, ob die farbigen Wände bleiben dürfen. Ansonsten müssen auch diese fachmännisch mit der ursprünglichen Farbe der Wände gestrichen werden.

Unbedingt! Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Dasselbe Prozedere gilt für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Für diese haben Sie 14 Tage Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Dokumente Sie für die An- resp. Abmeldung mitbringen müssen.

Übrigens: Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde melden.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der Wohnungsabgabe wird der Status der Wohnung mit dem Status des Einzugsprotokoll verglichen. Sollten Teile oder Geräte defekt sein, werden Ihnen unter Umständen die Kosten für den Ersatz vom Mietzinsdepot belastet, sofern diese sich im Rahmen des kleinen Unterhalts befinden. Zusätzlich werden allfällige Minderwertkosten berechnet.

Besorgen Sie sich eine Parkbewilligung für öffentliche Parkplätze. Die Bewilligung und Sperrung von Parkflächen während Ihres Umzugs kann je nach Region bei der Stadt- oder Kantonspolizei angemeldet werden. Übrigens: Die meisten Umzugsunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkplatzes oder Bewilligungen für Halteverbote.

myLivit ist das Mieterportal der Livit. Darin können Sie Ihren Mietvertrag digital unterzeichnen, Schadenfälle einfach, zeitunabhängig und online melden sowie den Status der Bearbeitung einsehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

Sie erhalten nach der Wohnungszusage eine E-Mail mit Ihren Login-Angaben und einem Link zum Portal. Nach der Registrierung können Sie sich via mylivit.ch anmelden.

Achtung: Zurzeit sind noch nicht alle Liegenschaften bei Livit für das Mieterportal freigegeben.

Der Mietvertrag wird neu mittels «Swipe» unterschrieben. Nachdem Sie Ihren Vertrag gelesen haben, können Sie diesen unterschreiben, indem Sie den Balken mit dem Finger ganz nach rechts ziehen. Bitte warten Sie anschliessend einen kurzen Augenblick während im Hintergrund alles vorbereitet wird.

Ja, gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig, sobald beide Vertragsparteien zustimmen. Im Anhang Ihres Vertrages erhalten Sie die technische Aufzeichnung der Unterschriftsaktion, sodass alle Parteien nachvollziehen können, wann welche Bestandteile unterschrieben wurden.

Wir empfehlen die Bedienung über das Smartphone. Am einfachsten speichern Sie die Seite als App auf Ihrem Home-Bildschirm ab – so können Sie myLivit als vollumfängliche App nutzen. myLivit funktioniert auch  auf Ihrem Laptop, Computer oder Tablet ist ebenfalls möglich. Für eine zuverlässige Nutzung empfehlen wir Ihnen den Chrome Browser.

Falls Sie den Mietvertrag noch nicht unterschreiben haben, sehen Sie diesen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Sollten Sie bereits unterschreiben haben, so kann der Vertrag in der aktuellen Version leider aus technischen Gründen noch nicht angezeigt werden. Stattdessen haben wir Ihnen den/die Vertrag/Verträge per E-Mail zugestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie diese/n schon bald online einsehen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.