Häufige Fragen

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Früher war es üblich, dass die Kabelanschlussgebühr über die Mietnebenkosten verrechnet wurde. Heutzutage haben viele Mieter diese Gebühr bereits in einem Kombi-Angebot ihres Telekomanbieters integriert. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, teilen Sie dies bitte Ihrer Kontaktperson bei Livit mit, damit Sie die Kosten nicht doppelt bezahlen.

Damit die Sicherheit gewährleistet ist, aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und damit Ihr Wohnhaus ordentlich und sauber bleibt. Aus diesen Gründen ist es für das gemeinschaftliche Zusammenleben wichtig, dass sich alle Bewohner an die Hausordnung halten.

Wenn viele Menschen auf engem Raum zusammen leben, ist gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sehr wichtig. In einem ersten Schritt sollten Sie immer zuerst direkt mit den Nachbarn das Gespräch suchen. Zum Beispiel können Sie darum bitten, die Lautstärke der Musik zu verringern.

Sollten Sie damit keine Verbesserung erreichen, teilen Sie uns Ihr Anliegen bitte schriftlich mit. Wir werden uns für eine einvernehmliche Lösung einsetzen.

Im Wohneigentum ist die Unterbringung in der Regel ohne Einschränkungen möglich. Insbesondere möblierte Zimmer und Wohnungen bieten sich als befristete Übergangslösung an. Bei unmöblierten Objekten sollten Sie im Voraus Kontakt zur lokalen Migrationsbehörde aufnehmen. Diese kann Ihnen zudem bei der Vermittlung von Schutzsuchenden weiterhelfen.

Die Aufnahme von Flüchtenden erfolgt koordiniert durch den Bund und in Absprache mit den Kantonen. Grundsätzlich stehen in der Schweiz dadurch genügend Not- und Asylunterkünfte für Flüchtende bereit.

Dennoch können auch Privatpersonen ganze Wohnungen oder freie Zimmer in der Regel bei den Behörden als private Flüchtlingsunterkunft anmelden. Verlangen Sie eine Entschädigung für die Unterbringung (durch die Schutzbedürftigen selbst oder eine Behörde bzw. Hilfsorganisation), entsteht ein formloser Mietvertrag gemäss Art. 262 OR (Untermiete). In diesem konkreten Fall sollte unbedingt ein schriftlicher Untermietvertrag mit Informationen über die Dauer und die Entschädigung zwischen den Parteien – Hauptmieter, Gast und Vermieter – aufgesetzt werden.

Sind die wesentlichen Abklärungen getroffen, stellt der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) Interessierten auf ihrer Website ein entsprechendes Formular für die Erstellung eines Untermietvertrags zur Verfügung. Dieses können Sie im konkreten Fall downloaden und ausgefüllt an uns weitergeben. Wir erledigen den Rest für Sie.

Die Aufnahme von Flüchtenden erfolgt koordiniert durch den Bund und in Absprache mit den Kantonen.

Dennoch können auch Privatpersonen ganze Wohnungen oder freie Zimmer in der Regel bei den Behörden als private Flüchtlingsunterkunft anmelden. Die unentgeltliche Aufnahme von Gästen in einer Mietwohnung und für eine beschränkte Dauer ist gemäss Art. 305 ff. OR möglich. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihr Interesse an der Aufnahme von Flüchtenden konkret wird.

Übrigens: Sind die wesentlichen Abklärungen getroffen, stellt der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) Interessierten auf ihrer Website ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Mieter und Vermieter unterzeichnen sollten. Dieses können Sie im konkreten Fall downloaden und ausgefüllt an uns weitergeben.

Bitte beachten Sie, dass wir als Bewirtschafterin nicht über die Mieteinnahmen verfügen können. Diese Entscheidung obliegt den Eigentümern.

Eine private Unterbringung ist grundsätzlich freiwillig und daher ohne Vergütung. Für spezifische Fälle resp. Abklärungen wenden Sie sich bitte an die kantonale Behörde.

Die wichtigste Massnahme, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen, ist regelmässiges lüften. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten, da z.B. das konstante Öffnen von Kippfenstern hingegen kontraproduktiv ist. Hier finden Sie Tipps zum richtigen Lüften.  

Während der Geschäftszeiten von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:00 Uhr ist der Ihnen zugeteilte Bewirtschafter bzw. die Ihnen zugeteilte Bewirtschafterin zu kontaktieren. Ausserhalb der Geschäftszeiten kontaktieren Sie uns bitte unter der Notfallnummer. Die Kontaktinformationen finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich Ihrer Liegenschaft.