Hausordnung

Das müssen Sie wissen

In einem Mietshaus leben mehrere Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Tagesrhythmen und Ordnungsempfinden zusammen. Das kann bereichernd, aber manchmal auch schwierig sein. Da kommt die Hausordnung ins Spiel. Der Vermieter legt diese fest und sie kann je nach Liegenschaft leicht abweichend sein. Doch eines gilt immer: Die Hausordnung ist für alle Mieterinnen und Mieter einer Liegenschaft geltend und regelt, was man darf und was nicht. 

Hier erfahren Sie mehr zu den üblichen Regeln:

 

Darf man im Lift rauchen?

In vielen Häusern ist das Rauchen im Treppenhaus oder im Lift bzw. in den gemeinsamen Räumen verboten. Das gilt übrigens auch für E-Zigaretten oder Shishas sowie Cannabis. Es gibt auch Wohnungen, die nur an Nichtraucher vergeben werden, weil sich Rauchgase und Nikotin als gelblicher Film auf Wänden, Decken, Türen und Fenstern niederschlagen. Ausserdem mögen nicht alle den Geruch von Rauch oder befürchten, die gesundheitsschädigenden Stoffe einzuatmen. Zudem gibt es auch brandschutztechnische Vorschriften, die eingehalten werden müssen. 

Darf man den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?

Es ist wichtig, Eingang und Treppenhaus nicht mit persönlichen Dingen zu verstellen. Das hat nicht nur mit Sauberkeit und Ordnung zu tun, sondern vielmehr einen sicherheitstechnischen Grund, denn das gesamte Treppenhaus gilt als Fluchtweg, welcher jederzeit freigehalten werden muss und nicht behindert werden darf. Die Verwaltung und die Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, diesen feuerpolizeilichen Vorschriften nachzukommen und allfällige Unfälle zu vermeiden. Denn wenn’s brennt, bleibt keine Zeit, erst Gegenstände aus dem Fluchtweg zu entfernen. Wenn es auf den allgemeinen Flächen zu wenig Platz für Fahrräder oder Kinderwagen gibt, oder Sie unsicher sind, wo Sie diese Geräte abstellen dürfen, fragen Sie am besten bei uns bzw. Ihrer Verwaltung an.

Darf man den persönlichen Abfallsack in der Waschküche zwischenlagern?

Waschküche, Trocknungsraum, Treppenhaus usw. stehen allen Mietern zur Verfügung. Es ist wichtig, in diesen gemeinsam genutzten Flächen auf Sauberkeit zu achten. So kann ein Abfallsack schnell einen unangenehmen Geruch verbreiten und Ungeziefer anlocken. Wenn’s Ihnen stinkt, dann stinkt es den anderen bestimmt auch. Deshalb verstauen Sie Ihren vollen Abfallsack doch direkt in den dafür vorgesehenen Container und lagern Sie ihn aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn nicht in den gemeinschaftlichen Flächen.

Darf man alte Möbel unter der Treppe entsorgen?

Das Entsorgen von Sperrgut und Sonderabfall ist eine persönliche Angelegenheit. Ihre ausgedienten Möbel und defekten Elektrogeräte sind daher auf dem Recyclinghof fachgerecht zu entsorgen. Sie können sich auch bei Ihrer Gemeinde nach Gebührenmarken und den geltenden Entsorgungsregeln erkundigen. Wenn die Hauswartung liegen gelassenes Sperrgut von der Liegenschaft entfernen muss, verursacht das zusätzliche Kosten. Diese könnten der Mieterschaft in den Nebenkosten weiterverrechnet werden. 

Darf man das Wochenende mit einer Party einläuten?

Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22 Uhr bis 7 Uhr, die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr. Kantonale Unterschiede sind in der Regelung möglich. In dieser Zeit gilt: TV- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke einstellen, keine lauten Tätigkeiten, Streit oder Geschrei. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Lärm zu vermeiden. Wer ein Fest feiern will, kündigt das seinen Nachbarn am besten an und respektiert dann auch, wenn diese zu später Stunde auf die geltenden Ruhezeiten bestehen. Im schlechteren Fall ist jemand aus der Nachbarschaft wenig kulant und fordert sein Recht auf Nachtruhe ein, indem er die Polizei ruft. 

Darf man nur rasch eine Wäsche zwischendurch machen? 

In vielen Häusern ist separat geregelt, wer wann die Waschküche benutzen kann. Damit soll fair geregelt sein, dass die Waschküche allen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung steht. Jeder von uns musste schon mal dringend etwas waschen, war aber nicht eingeteilt. Da ist ein kurzes Nachfragen bei der eingeschriebenen Person respektvoller, als das eigenmächtige dazwischen waschen.  

 

Die Hausordnung ist meist ein integrierter Bestandteil des Mietvertrags. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie der Hausordnung zu. Wenn Sie bei einer Regel unsicher sind, nehmen Sie mit Ihrer Verwaltung Kontakt auf. 

Wenn Sie feststellen, dass andere Nachbarinnen oder Nachbarn sich nicht an die Regeln halten, dann machen Sie sich eine Notiz und bleiben vorerst verständnisvoll. Suchen Sie ein sachliches Gespräch mit dem Nachbarn, der Nachbarin, und erklären Sie ruhig, was Sie beobachtet haben und was Sie in Ihrer Wohnqualität stört. Falls das Gespräch keine Änderung auslöst, können Sie Ihre Beobachtungen in einer schriftlichen Beschwerde an die Verwaltung verfassen. Personen, welche sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, werden von der Verwaltung abgemahnt. 

Weitere Fragen und Antworten finden Sie übrigens in unseren FAQ.