Nebenkosten – einfach erklärt

Zusammensetzung und Abrechnung von Nebenkosten

Nettomiete, Nebenkosten, Bruttomiete 

Bei der Unterzeichnung Ihres Mietvertrags sind Ihnen vielleicht die Bezeichnungen «Nettomiete», «Nebenkosten» und «Bruttomiete» aufgefallen.

  • Die Nettomiete beinhaltet die monatlichen Kosten für Ihre Wohnfläche und die Infrastruktur der Liegenschaft.
  • Dazu wird monatlich einen Anteil an die Nebenkosten addiert. Was die Nebenkosten beinhalten, erklären wir weiter unten. 
  • Zusammen ergeben Nettomiete zuzüglich Nebenkosten die Bruttomiete, welche Sie monatlich bezahlen. 

Was beinhalten die Nebenkosten?

Ganz grob zusammengefasst lässt sich sagen, dass es sich dabei um Heiz- und Betriebskosten handelt. Der Betrieb einer Liegenschaft bedarf nämlich einer Vielzahl an Arbeiten und Ressourcen, zum Beispiel:

  • Strom für die allgemeine Beleuchtung
  • Wasser und Abwassergebühr
  • Container und Kehrichtentsorgungsgebühr
  • Radio-/TV-Gebühren
  • Hauswartung, Reinigung und Umgebungsarbeiten
  • Wartung diverser Infrastruktur wie der Schliessanlage, Lüftungsanlage, Pumpe, Boiler, Kamin, Brandschutz- und Notfalleinrichtung, Lift und je nach Liegenschaft noch einiges mehr
  • Energie für das Heizen und die Aufbereitung von Warmwasser

Diese Auflistung ist nicht abschliessend und sie kann je nach Liegenschaft anders aussehen. Sie finden die für Ihre Liegenschaft gültige Beschreibung in Ihrem Mietvertrag. 

Zu den Positionen, die in den Nebenkosten am stärksten ins Gewicht fallen, gehören sicherlich die Energiekosten für das Heizen und Warmwasser. 

Verursachergerechte Abrechnung dank Verteilschlüssel

Eine Single-Person in einer 2-Zimmerwohnung verbraucht weniger Energie für Warmwasser und Heizung, als beispielsweise ein 4-Personen-Haushalt in einer 5-Zimmerwohnung. Deshalb werden die Kosten bei der Abrechnung gemäss dem effektiven Verbrauch oder einem Verteilschlüssel, in der Regel im Verhältnis der Wohnfläche, verteilt. Man bezahlt also nicht für den Verbrauch der Nachbarschaft mit.

Warum gibt es eine monatliche Akontozahlung statt einer einmaligen Rechnung?

In der Regel erstellen wir bzw. Ihre Verwaltung einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung mit den effektiv entstandenen Kosten. Damit Sie nicht einmal im Jahr eine hohe Rechnung zu begleichen haben, wird mehrheitlich die Methode der monatlichen Akontozahlungen angewendet. Diese Vorauszahlungen werden zusammen mit der monatlichen Miete überwiesen. Die gezahlten Vorauszahlungen werden dann mit den tatsächlich entstandenen Nebenkosten abgeglichen und eine Schlussabrechnung erstellt. 

Trotz Vorauszahlung noch eine Nachzahlung – wie kann das sein?

Nun kann es sein, dass Sie eine Nachzahlung zu leisten haben. Denn gerade Heizkosten sind variabel und Preisschwankungen ausgesetzt. Wenn beispielsweise Öl teurer geworden ist und in Ihrer Liegenschaft mit Heizöl geheizt wird, wirkt sich das auf die Nebenkosten aus. Und wenn es ein besonders kalter Winter war, in dem stärker geheizt werden musste oder mehr Warmwasser verbraucht wurde, steigt der Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser und somit auch die Kosten. Im umgekehrten Fall, also wenn die tatsächlichen Kosten tiefer ausgefallen sind, wird Ihnen das zu viel bezahlte Geld zurückerstattet. 

Die Methode der monatlichen Akontozahlungen hat sich sehr bewährt. Verwaltungen haben dazu verlässliche Kalkulationen und die Kenntnisse der Liegenschaft, sodass ein realistischer Durchschnittswert berechnet werden kann. Wenn sich im Laufe der Jahre die Nebenkosten aber generell erhöhen, beispielsweise weil die Gebühren der Ämter oder die Lohnkosten der Fachkräfte teurer werden, so wird Ihnen dies in einer begründeten Nebenkostenerhöhung dargelegt. 

Beim Wegzug nicht die Nebenkosten vergessen

Jetzt wissen Sie also, was in den Nebenkosten enthalten ist und dass einmal jährlich die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Für die Nebenkostenabrechnung werden eine Vielzahl verschiedener Informationen zusammengetragen und Rechnungen von Handwerkern und Ämtern müssen abgewartet werden. Daher kann es vorkommen, dass Sie längst nach Ihrem Wegzug eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Sie bezahlen aber in diesem Fall nur diejenigen Monate, in denen Sie dort gewohnt haben.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind, die Methode der Nebenkostenverrechnung zu verstehen. Wenn Sie Fragen zur Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, kontaktieren Sie uns bzw. Ihre Verwaltung. Livit-Mieter:innen erreichen unser Bewirtschaftungsteam am einfachsten mittels Kontaktformular.

Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie übrigens in unseren FAQ.