Was darf man in einer Mietwohnung?

Better safe than sorry

In unseren eigenen vier Wänden möchten wir uns uneingeschränkt bewegen können, unsere Wohnung nach unserem Geschmack einrichten, Besuch empfangen oder Musik hören. Dabei ist darauf zu achten, was erlaubt ist und was nicht. Der Mietvertrag beinhaltet einerseits Regeln, um Schäden an der Mietsache zu vermeiden, und andererseits eine Hausordnung, um ein angenehmes Zusammenleben mit der Nachbarschaft zu bewahren. Viele dieser Regelungen sind gesetzlich verankert, einige sind jedoch auch direkt vom Hauseigentümer vorgegeben. 

Hand aufs Herz: Kennen Sie die geltenden Regeln darüber, was Sie in Ihrer Mietwohnung und in den Gemeinschaftsräumen dürfen und was nicht? Je nach dem kann ein Fehlverhalten ganz schön teuer werden. Daher werfen Sie bei Unsicherheit einen Blick in Ihren Mietvertrag oder fragen Sie bei uns bzw. Ihrer Verwaltung nach, denn: Vorsehen ist besser als Nachsehen!

Wir beantworten hier die gängigsten Fragen zum Thema.

Darf ich meine Wohnung völlig frei einrichten?

Ja, Sie dürfen die Wohnung ganz nach Ihrem Geschmack einrichten, Bilder aufhängen, Regale montieren oder anderes – unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass beim Auszug alles wieder im Ursprungszustand sein muss. Dies bringt uns zur nächsten Frage…

Darf ich Dübellöcher bohren und Wände farbig streichen? 

Ja, das ist im normalen Umfang erlaubt. Die Löcher müssen allerdings beim Auszug wieder fachmännisch verschlossen werden. Braucht es dazu einen Handwerker, sind die Kosten von Ihnen zu tragen. Dasselbe gilt für farbige Wandanstriche. 

Darf ich Haustiere halten?

In vielen Verträgen ist festgehalten, dass die Haustierhaltung eine Bewilligung des Vermieters voraussetzt. Kleintiere wie Hamster sind ohne Einwilligung erlaubt, sofern sie in üblicher Anzahl und artgerecht gehalten werden. 

Darf ich eine Katzenleiter montieren?

Die Hausfassade gehört nicht zur gemieteten Wohnung, daher ist für eine mögliche Ausnahme eine Bewilligung des Vermieters einzuholen. 

Darf ich ein Instrument in der Wohnung spielen?

Ausserhalb der Mittags- und Nachtruhe ist dies grundsätzlich erlaubt, ausser es handelt sich um sehr laute Instrumente wie das Schlagzeug, das man nur mit Schallschutz spielen darf. Erkundigen Sie sich bei uns bzw. Ihrer Verwaltung, ob für Ihre Liegenschaft spezielle Einschränkungen bestehen. 

Darf ich in meiner Wohnung Partys feiern?

Solange sich die Häufigkeit der Partys im Rahmen hält, ist es erlaubt, in Mietwohnungen zu feiern. Hierzu ist es wichtig, die Nachtruhe einzuhalten, welche in den meisten Hausordnungen ab 22:00 Uhr gilt. Wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, holen Sie vorab das Einverständnis der Nachbarschaft ein. 

Darf ich auf dem Balkon grillieren?

Sie dürfen. Grillieren darf vom Vermieter grundsätzlich nicht verboten werden. Es kann jedoch die Verwendung von Holzkohle untersagt werden. Im Allgemeinen sind übermässige Geruchs- oder Rauchemissionen den Nachbarinnen und Nachbarn zuliebe zu vermeiden.

Darf ich in meiner Wohnung rauchen?

Das Rauchen in selbst gemieteten Räumen darf nicht verboten werden. Rauchen Sie in der Wohnung, müssen Sie aber die Kosten für einen allfällig nötigen Nikotinanstrich der Wände übernehmen. Auf dem Balkon gilt das gleiche wie beim Grillieren: Es ist erlaubt, aber eine Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft erwünscht. Im Treppenhaus, Lift oder anderen Gemeinschaftsräumen ist das Rauchen in den meisten Häusern verboten. 

Darf ich nachts duschen?

Ja, es ist erlaubt, sich kurz zu duschen, wenn man spät nach Hause kommt. Unzulässig im Rahmen der Nachtruhe wäre hingegen ein Bad, für welches das Wasser viel länger ein- und ablaufen muss. 

Darf ich in der Wohnung Wäsche trocknen?

Hierzu besteht üblicherweise keine Regel. Es ist allerdings wichtig auf das richtige Lüftungsverhalten zu achten, um die Bildung von Schimmel zu vermeiden. In den meisten Liegenschaften gibt es Trocknungsräume, die für das Wäschetrocknen benutzt werden sollten.

Darf ich mich «oben ohne» sonnen?

Möchten Sie auf dem Balkon oder der Terrasse ein Sonnenbad nehmen, sollten Sie dabei bedeckt bleiben. Nachbarinnen oder Nachbarn können dies sonst als Erregung öffentlichen Ärgernisses wahrnehmen und ein Strafverfahren einleiten. 

Darf ich einen Schlüssel nachmachen?

Brauchen Sie einen weiteren Schlüssel, wenden Sie sich an uns bzw. Ihre Verwaltung. Die Vermieterin bzw. der Vermieter muss wissen, wie viele Schlüssel im Umlauf sind. In der Regel benötigen Sie für den Auftrag, einen Schlüssel nachzumachen, ein schriftliches Einverständnis. 

Darf ich ein Schuhregal vor die Tür stellen?

Nein, die Möblierung darf nur in den gemieteten Räumen erfolgen. Das Treppenhaus muss zudem aus feuerpolizeilichen Gründen freigehalten werden. 

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Grundsätzlich ist die Untermiete erlaubt, hierzu muss jedoch der Vermieter informiert werden. In gewissen Fällen bestehen auch spezielle Regelungen gemäss Mietvertrag. 

Darf ich in meiner Wohnung Yoga unterrichten?

Wohnräume dürfen grundsätzlich nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Möchten Sie Ihre Wohnung betrieblich nutzen, kontaktieren Sie uns bzw. Ihre Verwaltung. Der Vermieter kann die gewerbliche Nutzung untersagen oder Vorschriften erlassen, wie z.B. Öffnungszeiten.

Weitere wichtige Fragen und Antworten rund ums Mieten finden Sie in unseren FAQ