Was der kleine Unterhalt beinhaltet

Kleinreparaturen und Ersatz in Wohnungen

Wussten Sie, dass kleine Reparatur- und Ersatzarbeiten in der Mietwohnung gemäss Mietrecht Pflichten der Mieterin bzw. des Mieters sind? Aber was fällt genau unter diesen sogenannten «kleinen Unterhalt»? Wir klären auf.

Das gehört zum kleinen Unterhalt

Der kleine Unterhalt bezeichnet Arbeiten, die mit einfachen Handgriffen ohne spezielles Fachwissen selbst erledigt werden können sowie der Ersatz von Kleinteilen, sofern diese im Fachhandel erhältlich sind. Beispiele sind:

  • Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Dampfabzugfilter, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Zahngläser, WC-Brille und Deckel oder Duschstangen) ersetzen
  • Abflüsse entstopfen, sofern mit einfachen Handgriffen möglich
  • Lose Schrauben bei Steckdosen anziehen
  • Leuchtmittel in Bad und Küche austauschen
  • Fensterläden reinigen, sofern ohne Gerüst ungefährlich
  • Scharniere ölen

Bis zu welchem Betrag müssen Reparaturen und Ersatzteile selbst bezahlt werden? 

Das Mietrecht ist schwammig formuliert, weshalb hierauf keine klare Antwort gegeben werden kann. Es wird im Einzelfall entschieden, welche Betragshöhe den kleinen Unterhalt übersteigt. Allerdings ist zu beachten, dass sämtliche Kosten von Reparaturen, welche aufgrund einer Beschädigung durch die Mieterin bzw. den Mieter vorgenommen werden müssen, selbst zu bezahlen sind.   

Gibt es Ausnahmen?

Ja, beispielsweise müssen Reparaturen im Bereich des kleinen Unterhalts nach dem Einzug nicht von der Mieterin bzw. vom Mieter übernommen werden, da sie von der vorherigen Mietpartei verursacht wurden. Jegliche Mängel müssen bis 14 Tage nach Einzug gemeldet werden. 
Auch zu beachten sind die immer individuell geltenden Regelungen im Mietvertrag. 

Was fällt nicht mehr unter den kleinen Unterhalt?

Im Umkehrschluss müssen Reparaturen oder Reinigungen nicht selbst erledigt werden, wenn sie fachmännisches Know-how benötigen oder die Kosten zu hoch für den kleinen Unterhalt sind. Das sind beispielsweise folgende Arbeiten:

  • Entstopfen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung
  • Geschirrspüler reparieren
  • Fensterläden-Reinigung, die ohne Gerüst gefährlich ist

Alles klar? Unser Bewirtschaftungsteam ist bei Fragen gerne für Sie da.

Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie übrigens in unseren FAQ.