Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) von Solarstrom
Bei einer hauseigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) können Sie den Solarstrom direkt nutzen. Dafür braucht es einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder dessen virtuelle Variante (vZEV). Alle Mieter:innen, die dem ZEV bzw. vZEV beitreten, profitieren vom lokal produzierten Solarstrom.
Im Folgenden ist bei ZEV immer auch vZEV mitgemeint. Die Erläuterungen gelten für beide Varianten.
Um dem ZEV beizutreten, braucht es zusätzliche Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag, die den ZEV regeln (ZEV-Reglement). Diese Bestimmungen befolgen immer die Vorgaben des Energiegesetzes (EnG). In der Regel treten alle Mieter:innen einer Liegenschaft dem ZEV bei. Das trägt dazu bei, dass möglichst viel des Solarstroms direkt lokal verbraucht wird.
Vorteile als Mieter:in
Der Solarstrom kostet höchstens so viel wie der Standardtarif des lokalen Elektrizitätswerks – meist ist er rund 20% günstiger.
Sie erhalten einen Anteil Strom aus lokal produzierter, erneuerbarer Energie.
Die Stromversorgung ist weiterhin jederzeit gewährleistet.
Vorteile als Eigentümer:in / Vermieter:in
Eigentümer:innen profitieren von einer nachhaltigeren Liegenschaft, die ihren Wert und ihre Attraktivität deutlich steigert.
Bei einer eigenen Investition in die PV-Anlage profitieren Eigentümer:innen durch den Stromverkauf und von Einnahmen aus der Einspeisung des überschüssigen Stroms ins Netz.
Vorteile für die Umwelt
Last but not least profitiert unsere Umwelt von mehr erneuerbarer Energie – die zudem dort produziert wird, wo sie auch verbraucht wird.
So läuft die Umsetzung Schritt für Schritt
Die Livit informiert die Mieter:innen in der Regel, bevor der Bau der PV-Anlage beginnt, über die Ergänzung des Mietvertrags um das ZEV-Reglement. Das passiert normalerweise als einseitige Mietvertragsanpassung, sodass Sie nichts weiter unternehmen müssen. Bei Neubauten ist das ZEV-Reglement bereits in den Erstmietverträgen integriert.
Spezialisierte Handwerker:innen erstellen die PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes. Die Baukosten tragen die Vermieter:innen. Bei normalen Gebäuden dauert der Bauprozess ca. einen Monat. Nach Abschluss der Arbeiten dauert es nochmals ein paar Wochen, bis die Anlage tatsächlich in Betrieb gehen kann. Falls ein kurzer Stromunterbruch für die Inbetriebnahme notwendig ist, werden Sie informiert.
Die Vermieter:innen sind für die Überwachung, den Unterhalt und den Service der Photovoltaikanlage verantwortlich. Sie bzw. der von ihnen beauftrage ZEV-Dienstleister sind für die Stromversorgung aller teilnehmenden Mieter:innen verantwortlich. Sie sind auch für den Einkauf des Reststroms zuständig, der beispielsweise in der Nacht notwendig ist.
Bei einem ZEV bekommen die Mieter:innen die Stromrechnungen von einem ZEV-Abrechnungsdienstleister. Das kann das lokale Elektrizitätswerk sein, oft übernimmt aber ein spezialisierter ZEV-Dienstleister die Abrechnung. Der ZEV-Dienstleister ist Ihre direkte Ansprechperson für alle Fragen rund um den Strom.
Für alle Mieter:innen wird individuell berechnet, wie viel Solarstrom verbraucht wird. Das bedeutet: Sie können Ihren Anteil an Solarstrom erhöhen, wenn Sie vor allem im Sommer bei Sonnenschein und mittags stromverbrauchende Geräte wie Geschirrspüler und Waschmaschine einschalten.
Häufig gestellte Fragen
Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt üblicherweise quartalsweise. Bitte informieren Sie sich zu den genauen Abrechnungsterminen bei Ihrem ZEV-Dienstleister.
Mit der Einführung des ZEVs übernimmt ein auf ZEV spezialisierter Abrechnungsdienstleister die Stromabrechnung, weil diese komplexer ist als eine normale Stromrechnung. Der ZEV-Dienstleister sorgt dafür, dass Ihre Stromkosten korrekt, regelmässig und verständlich abgerechnet werden. Typische ZEV-Dienstleister sind zum Beispiel Neovac, Energiepool, CKW oder Egon. Das lokale Elektrizitätswerk schickt Ihnen keine Stromrechnungen mehr. Nur in seltenen Fällen – wenn das Elektrizitätswerk die Rolle des ZEV-Dienstleisters übernimmt – erhalten Sie weiterhin die Stromrechnungen vom lokalen Elektrizitätswerk. Nach dem Start des ZEVs oder mit der ersten Stromrechnung des ZEV-Dienstleisters erhalten Sie in der Regel ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Abrechnung. Der ZEV-Dienstleister, der bei Ihrer Liegenschaft zuständig ist, ist im Informationsschreiben sowie auf jeder Stromrechnung aufgeführt. Dort finden Sie auch die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Dienstleisters, wenn Sie Fragen zum ZEV oder der Stromabrechnung haben.
In der Regel wird Ihnen die Übersicht Ihres effektiven Verbrauchs beim Rechnungsversand durch den ZEV-Dienstleister zugestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie das für Sie zuständige Unternehmen bitte direkt.
Sobald die Photovoltaikanlage nicht mehr ausreichend Strom produziert, wird der Reststrom, je nach Vereinbarung bei Ihrer betreffenden Liegenschaft, beim lokalen Elektrizitätswerk oder im freien Strommarkt eingekauft.
Der gelieferte Strom darf nicht teurer und die gelieferte Qualität nicht schlechter sein als das Standardstromprodukt des lokalen Elektrizitätswerks.
Eine Photovoltaikanlage produziert in der Nacht keinen Strom und in den Morgen- und Abendstunden sowie bei bewölktem oder regnerischem Wetter nur wenig. Eine Photovoltaikanlage kann deshalb üblicherweise weniger als die Hälfte des Stromverbrauchs einer Liegenschaft decken. Der darüber hinaus benötigte Strom muss eingekauft werden.
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